Präimplantationsdiagnostik

Gericht setzt weiter hohe Hürden

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Bayern bleibt weiter nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, dass befruchtete Eizellen nur bei einem hohen Risiko für eine schwere Erbkrankheit untersucht werden dürfen.

Laut Embryonenschutzgesetz ist es in Deutschland nur unter besonderen Umständen erlaubt, einen Embryo nach einer künstlichen Befruchtung vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch zu untersuchen.

Der Gesetzgeber nennt hier die Muskeldystrophie Duchenne, ein Muskelschwund, der in der Regel schon im jungen Erwachsenenalter zum Tod führt, oder ähnlich schwere Leiden.

In dem Fall hatte eine Mutter geklagt, weil ihr Partner an einer anderen Art von Muskelerkrankung, der Myotoner Dystrophie Typ 1 litt. Diese Erkrankung werde aber in ihrer schweren Ausprägung fast ausschließlich über die Mutter vererbt, so dass in diesem Fall für die schwere Form kein hohes Risiko bestand, lautete die Begründung der Richter.

Ethikkommission muss zustimmen

Für eine Präimplantationsdiagnostik muss die Bayerische Ethikkommission zustimmen. Diese hatte aber mit einer ähnlichen Begründung die Zustimmung verweigert.

Das Gericht folgte nun mit seinem Urteil erneut der Linie, nach der PID nur in ganz besonderen Fällen erlaubt ist. Ein Münchner Labor war im Dezember vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach mit seiner Forderung gescheitert, befruchtete Eizellen in bestimmten Fällen auch ohne Zustimmung der zuständigen Ethikkommission untersuchen zu dürfen.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falles wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Auch in dem neuen Fall ist Revision möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Az.: 20 B 17.1507

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung