gesund.bund.de

Urteil: Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums verstößt gegen Pressefreiheit

Im Verfahren des Wort & Bild Verlags gegen das Bundesgesundheitsministerium stellt das Landgericht Bonn einen Verstoß des Nationalen Gesundheitsportals (gesund.bund.de) gegen das Gebot der Staatsferne der Presse fest.

Veröffentlicht:

Baierbrunn. Das Landgericht Bonn hat am Mittwoch der Klage des Wort & Bild Verlags gegen den Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals (NGP) gesund.bund.de stattgegeben und eine Verletzung der Pressefreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse festgestellt, heißt es in einer Pressemitteilung des Wort & Bild Verlags.

Mit dem Betrieb des Gesundheitsportals gesund.bund.de überschreite das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus Sicht des Gerichts den Umfang zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit.

Seit September 2020 betreibt das BMG mit einer eigens eingerichteten Redaktion das Gesundheitsportal gesund.bund.de, das zahlreiche pressemäßig aufbereitete Artikel in den Rubriken „Krankheiten“ und „gesund leben“ sowie „Pflege“ und „Gesundheit Digital“ enthält. Das Gesundheitsportal trete damit in unzulässiger Weise in direkte Konkurrenz zu vergleichbaren Angeboten der Presse, heißt es weiter.

Hintergrund der Klage

Bereits im Februar 2021 hatte der Wort & Bild Verlag beim Landgericht Bonn Klage eingereicht. Er forderte die Untersagung des Portals gesund.bund.de, da es aufgrund der journalistisch-redaktionellen und pressemäßigen Berichterstattung zu allgemeinen medizinischen Themen ohne konkreten Anlass (bspw. aufgrund einer Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung) gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse verstößt und damit die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG verletzt.

Es ist nicht das erste Mal, dass das BMG in Sachen Gesundheitsportal vor Gericht verloren hatte. Bereits 2021 hatte das Landgericht München eine Kooperation mit Google untersagt. (eb)

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