Urteil
Größere Impfreaktion muss vom Arzt dokumentiert werden
Ein Impfschaden liegt nur dann vor, wenn es sich nicht um eine übliche Nebenwirkung handelt, so das Landessozialgericht in Stuttgart.
Ein Impfschaden liegt nur dann vor, wenn es sich nicht um eine übliche Nebenwirkung handelt, so das Landessozialgericht in Stuttgart.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.
Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.
Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.
Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!