Sachsen

Gutachter sehen weniger Arztfehler

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DRESDEN. Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen in Sachsen hat 2017 bei jedem fünften untersuchten Fall einen Behandlungsfehler festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden insgesamt weniger Behandlungsfehler festgestellt, wie die Sächsische Landesärztekammer in Dresden mitteilt.

In der Summe verzeichnete die Landesärztekammer 32 Millionen Behandlungsfälle für 2017. Bei der Gutachterstelle, die bei der Kammer angesiedelt ist, gingen vergangenes Jahr insgesamt 356 Anträge wegen möglicher Behandlungsfehler ein. 2016 waren es drei weniger gewesen.

Davon wurden in 234 Fällen Gutachten erstellt, 2016 lag die Anzahl bei 233. Bei schließlich 45 Patienten attestierte die Gutachterstelle, dass ein Behandlungsfehler vorlag. 2016 wurde dies für 52 Patienten belegt.

Von den 234 Begutachtungen entfielen 166 auf den stationären Sektor, 15 auf Klinikambulanzen, 47 auf ambulante Praxen und sechs auf Medizinische Versorgungszentren. 94 Anträge betrafen die Fachrichtung Chirurgie, 30 die Innere Medizin, 26 die Orthopädie, 18 die Gynäkologie/Geburtshilfe, zwölf Anträge entfielen auf das Fachgebiet HNO und zehn Anträge auf die Neurologie/Psychiatrie.

Die Gutachterstelle kann erst eingeschaltet werden, wenn der Haftpflichtversicherer zu dem Schadensersatzanspruch Stellung genommen hat und Patient, Arzt und Versicherung damit einverstanden sind. Der Patient muss den Arzt von der Pflicht zur Berufsverschwiegenheit entbunden haben, ebenso eventuelle weitere Ärzte, welche ihn behandelt haben. Die Gutachterstelle prüft den Sachverhalt und gibt abschließend eine begründete Stellungnahme ab, ob aufgrund einer fehlerhaften Behandlung grundsätzlich ein Anspruch besteht.

Sie wird nicht tätig, wenn in dem Streitfall bereits eine zivilrechtliche Entscheidung beantragt oder ergangen ist. Sie muss das Verfahren aussetzen, solange ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren in gleicher Sache anhängig ist.

Die Gutachterstelle kann nicht nur von Patienten, sondern auch von Krankenhausträgern angerufen werden. In 90 bis 95 Prozent der Fälle erreicht die Gutachterstelle eine abschließende Klärung, der Rest wird mit gerichtlichen Klagen weiter verfolgt. (sve)

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