Autopolice

Guten Schutz gibt es nicht zum Nulltarif

Von Anne-Christin Gröger Veröffentlicht:
Wer sein Auto umfassend absichern will, sollte beim Tarif nicht sofort zum Rotstift greifen.

Wer sein Auto umfassend absichern will, sollte beim Tarif nicht sofort zum Rotstift greifen.

© natali_mis - stock.adobe.com

Köln. Autofahrer können in der anstehenden Wechselsaison ordentlich bei der Kfz-Versicherungsprämie sparen. Denn der Wettbewerb unter den Versicherern wächst, zahlreiche Gesellschaften kommen mit neuen Angeboten auf den Markt. Vor allem Wechselwillige könnten von der Konkurrenz unter den Gesellschaften profitieren. Das erwartet zumindest der Rückversicherer Hannover Rück.

Im Bestand hingegen werden viele Versicherer ihre Preise erhöhen, glaubt das Unternehmen. Für Verbraucher kann sich deswegen ein Preisvergleich lohnen. Noch bis zum 30. November können sie mit ihrer Kfz-Versicherung zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Allerdings sollten sie dabei nichts überstürzen, rät Kim Paulsen vom Bund der Versicherten.

Knackpunkt Neuwerterstattung

Eine gute Autoversicherung erkennen Kunden an einigen wichtigen Merkmalen. Zuallererst: „Finger weg von allen Basis-Tarifen in der Kaskoversicherung!“, warnt der Düsseldorfer Versicherungsmakler Johannes Brück. Diese Tarife sind zwar vom Preis her günstig, weisen aber nach seiner Erfahrung viele Lücken im Versicherungsschutz auf. „Einige Verträge sind so formuliert, dass nur der Versicherungsnehmer Schutz hat, der Ehepartner dagegen schon nicht mehr, auch wenn er als berechtigte Person eingetragen ist.“

Bei einem Neuwagen ist es außerdem wichtig, darauf zu achten, wie lange der Versicherer bei einem Schaden noch den Neuwert erstattet. Verbraucherschützer raten hier zu einem Zeitraum von mindestens zwölf Monaten. Manche Gesellschaften erstatten sogar bis zu 36 Monate nach dem Kauf noch den vollen Betrag, hat Brück beobachtet.

Finger weg von allen Basis-Tarifen in der Kaskoversicherung!

Johannes Brück, Versicherungsmakler in Düsseldorf

Um eine so lange Frist vereinbaren zu können, stellen die Versicherer bestimmte Bedingungen: „In manchen Verträgen gilt diese lange Zeit nur dann, wenn der Fahrer tatsächlich auch der erste Halter war.“ Was viele Verbraucher nicht wissen: Händler nutzen eine Tageszulassung bei Neuwagen gerne als Vertriebsinstrument. Das Fahrzeug ist dann für einige Tage zugelassen, verlässt das Gelände des Autohändlers aber nicht und wird dann wieder abgemeldet. Der Vorteil für den Händler: Er kann das Fahrzeug später sehr viel günstiger als zum üblichen Neuwagen-Listenpreis verkaufen.

Für den Käufer kann so ein Wagen mit Tageszulassung jedoch ein Risiko bergen: Denn beim Kauf eines solchen Wagens ist nicht er der erste Halter, sondern der Autohändler ist es. „In dem Fall gilt die lange Frist für Neuwertentschädigung schon nicht mehr“, so Brück. Die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht sollte bei 100 Millionen Euro liegen, rät der Bund der Versicherten (BdV). Außerdem sollte der Versicherer in der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.

Ausgenommen sind Unfälle, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht wurden. „Außerdem sollten Tier- und Marderbisse mitversichert sein und der Vertrag eine erweiterte Wildschadenklausel enthalten“, sagt Paulsen vom BdV. Das bedeutet, dass der Zusammenstoß mit Tieren jeder Art versichert ist. Denn einige Anbieter zahlen nur bei einem Unfall mit Haarwild, aber nicht, wenn der Fahrer einen Hund überfährt.

Rabattschutz bleibt auf der Strecke

Um ihre Police zu kündigen, sollten sich Verbraucher bis zum 30. November bei ihrem alten Anbieter schriftlich melden. Bis dahin müssen sie wissen, ob und zu welchem neuen Versicherer sie wechseln wollen. Verträge, die nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können per E-Mail gekündigt werden, informiert Finanztip. Ältere Verträge können per Fax oder mit Einschreiben gekündigt werden. Wichtig: „Schicken Sie das Schreiben an ihre alte Versicherung erst, wenn Ihnen die neue Gesellschaft bereits den neuen Vertrag bestätigt hat“, so die Experten.

Viele Versicherer werben mit speziellen Services, beispielsweise dem sogenannten Rabattschutz. Diese kostenpflichtige Zusatzleistung soll verhindern, dass der Kunde auch bei mehreren Unfällen keine höhere Jahresprämie zahlen muss. Paulsen und Brück halten nichts von diesen Angeboten: Denn bei einem Wechsel des Versicherers kann der Kunde den Rabattschutz nicht mitnehmen und fällt oft in die schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurück. „Der Rabattschutz bindet den Kunden unnötig an den Versicherer“, sagt Paulsen.

Einen zusätzlichen Kfz-Schutzbrief hält Makler Brück hingegen für sinnvoll. Viele Versicherer bieten damit Pannenhilfe, Abschleppdienste und andere Leistungen für den Notfall an. Nach Angaben der Allianz liegen die Kosten für so einen Schutzbrief je nach Region und Anbieter zwischen fünf und 20 Euro im Jahr.

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