Prozess

Haftstrafe für Arzt wegen Betäubungsmittelhandels und Betrugs gefordert

Ein Arzt soll seinen Patienten jahrelang Methadon und andere Betäubungsmittel verschrieben oder verkauft haben. Zehn Jahre nach den Taten nähert sich der Prozess gegen den Mann im zweiten Anlauf dem Ende.

Veröffentlicht:

Flensburg. Im Prozess um Handel mit Betäubungsmitteln und Abrechnungsbetrug gegen einen Arzt aus Husum hat die Staatsanwaltschaft am Landgericht Flensburg am Mittwoch eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Zudem plädierte sie dafür, gut 740.000 Euro als sogenannten Wertersatz einzuziehen.

Die Anklagebehörde wirft dem Mediziner unter anderem vor, zwischen 2007 und 2011 seinen Patienten die Ersatzdroge Methadon und andere Betäubungsmittel verkauft oder verschrieben zu haben, ohne dass eine entsprechende medizinische Indikation vorgelegen habe.

Zudem soll er Behandlungen abgerechnet haben, die gar nicht oder nicht in der abgerechneten Form stattfanden. Der Mediziner habe dadurch rund 741.000 Euro zum Nachteil der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erlangt, sagte der Staatsanwalt. Angeklagt war zunächst ein entstandener Schaden von 1,2 Millionen Euro.

Angeklagter hat Approbation verloren

Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte sei am Nullpunkt. Er habe alles verloren, seine Approbation, sein Vermögen. Seine Ehe sei gescheitert. Erschreckend sei, wie einfach dem Angeklagten die Taten gemacht worden seien. Kontrollmechanismen hätten gefehlt. Gleichzeitig bescheinigte er dem Angeklagten eine erhebliche kriminelle Energie.

Der Arzt hatte erst kürzlich nach einem knappen Jahr Verfahrensdauer ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zuvor hatten sich die Verfahrensbeteiligten für diesen Fall auf einen Strafrahmen von vier Jahren und zehn Monaten bis zu fünf Jahren und zehn Monaten verständigt. 2016 ist ein erster Prozess gegen den Mediziner und einen zunächst mitangeklagten Apotheker am Landgericht Flensburg geplatzt.

Aufgrund der angenommenen Verfahrensverzögerung von mehr als vier Jahren sollten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft acht Monate der jetzt geforderten Strafe bereits als vollstreckt gelten.

Verfahren gegen Apotheker eingestellt

Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Allerdings möchte sie, dass ein längerer Zeitraum als verbüßt angesehen wird. Das Urteil soll am Freitag (4. Juni) verkündet werden.

Das Verfahren gegen den mitangeklagten Apotheker, der seine Geschäftsräume im selben Haus wie der Arzt hatte, ist im März eingestellt worden. Zuvor hatte es eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft, dem Apotheker und dessen Verteidigern gegeben.

Bedingung war, dass der Apotheker seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Husum aus dem Jahr 2015 zurücknimmt, mit dem er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war. Nach der erklärten Rücknahme der Berufung ordnete das Landgericht auch an, vom Apotheker gut 40.000 Euro als Wertersatz einzuziehen. (dpa/lno)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Versorgung von Privatpatienten

PKV-Vergütung bringt Praxen knapp 74.000 Euro zusätzlich

Lesetipps
Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter