Antibiotikaresistenzen

Hausärzteverband kritisiert neue Labor-Leistungen

Als praxisfern bezeichnet der Deutsche Hausärzteverband die Beschlüsse zur erweiterten Antibiotika-Diagnostik ab Juli.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Um Antibiotika-Verordnungen zu reduzieren, werden zum dritten Quartal 2018 neue Laborleistungen in den EBM eingeführt (wir berichteten). Der Deutsche Hausärzteverband kritisiert den entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses scharf.

"Die neu in den EBM eingeführten Laborleistungen zur Reduktion der Antibiotikaverordnungen sind im normalen Praxisbetrieb faktisch nicht handhabbar", kommentiert Ulrich Weigeldt, Chef des Deutschen Hausärzteverbandes den Beschluss zu den neuen Laborleistungen.

Den Willen des Gesetzgebers, Vertragsärzten mehr Diagnostika zur schnellen Antibiotikatherapie an die Hand zu geben, findet Weigeldt an sich "sehr sinnvoll". Denn in der Tat gebe es bei der Zielgenauigkeit der Antibiotikaverschreibung in Deutschland Nachholbedarf. Für den Beschluss hat Weigeldt aber nur ein vernichtendes Urteil parat: "Was jetzt jedoch unter Mitwirkung der KBV beschlossen wurde, ist davon meilenweit entfernt."

Was sich schön und gut anhört, sei in der hausärztlichen Praxis kaum hilfreich. Denn die neuen Leistungen könnten nur im Labor erbracht werden, auf das Ergebnis müssten Ärzte und Patienten mehrere Tage warten. So lange könnten Hausärzte ihre akut erkrankten Patienten nicht vertrösten.

Es sei "absurd" zu glauben, so Weigeldt weiter, dass Hausärzte während einer Grippesaison 50 Patienten am Tag Blut abnehmen könnten, um diese dann allesamt ins Labor zu schicken." All dies hätte eigentlich auch der KBV bewusst sein müssen, meint Weigeldt.

Fraglich sei auch, wieso nicht eine deutlich günstigere Alternative gewählt worden ist. Der quantitative CRP-Test etwa, der Hausärzte bei der Therapieentscheidung unterstützen könne, dauere nur wenige Minuten und könnte in der Praxis direkt durchgeführt werden. Diverse Untersuchungen hätten bereits gezeigt, dass sich mithilfe der CRP-Tests die Zahl der Antibiotikaverordnungen reduzieren lasse.

Statt diesen Weg zu gehen, sei die KBV "vor der Laborlobby eingeknickt", vermutet der Deutsche Hausärzteverband. (ato)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 08.04.201819:34 Uhr

Wann geht dem Deutschen Hausärzteverband endlich ein Licht auf?

Um Antibiotika-Verordnungen einzusparen, werden zum 1.7.2018 neue Laborleistungen in den EBM eingeführt. Aber warum in aller Welt der Deutsche Hausärzteverband DHÄV nur diesen Detailbeschluss des Bewertungsausschusses zu Recht kritisiert, aber völlig aberwitzige, hausarztfeindliche und versorgungsfremde Labor-Reformen zum 1.4.2018 billigend ignorieren will, passt einfach nicht zusammen.

Ab 1.4.2018 gilt, dass die Summe aller Laborkosten eines Quartals durch die Fallzahl im Quartal geteilt wird. Hat ein Hausarzt zum Beispiel 1.400 Euro Laborkosten verursacht, beträgt sein individueller Fallwert 1,40 Euro (1.400 : 1.000 = 1,4). Der neu festgelegte "Labor-Korridor" bestimmt den für den Arzt errechneten Wirtschaftlichkeitsbonus. Bei Hausärzten beginnt der Korridor ab 1,60 Euro, berechnet auf Basis der Abrechnungsdaten des Jahres 2015 für die einzelnen Fachgruppen, und wird im EBM festgelegt. Damit ist klar, dass für erweiterte und medizinisch notwendige Labor-Diagnostik gar kein Platz mehr sein kann!

Die jetzt schon gültigen Ausnahme-Kennziffern 32005 bis 32024 stecken sehr restriktive Grenzen der haus- und fachärztlichen Labor-Diagnostik ab. Zusatzliche Allgemeindiagnostik wie Schilddrüse, BB, BSG, CRP, Lipidstatus, HbA1c, Krea usw. werden im Gegensatz zu früher ausgeschlossen, engmaschig kanonisiert und erhöhen damit das Labor-Ausnahme-Budget n i c h t. Als exemplarischer Fall: Ausnahme-Kennziffer 32007 (Leistungen der Mutterschaftsvorsorge) sehen weder Schilddrüsen-Labordiagnostik, HbA1c, Blutglucose, Nierenfunktion noch weitere internistische Parameter vor. Nur Blutbild und Urinstatus werden genehmigt. Alles andere schmälert den möglichen Laborbonus.

Durch medizinischen Fortschritt, durch über aktualisierte Leitlinien gesteigertes Monitoring, den "demografischen Faktor", gesteigerte Ansprüche/Erwartungshaltungen von Patienten u n d Ärzten bzw. erhöhte forensischen Anforderungen bzw. haftungsrechtliche, juristische Absicherungen werden erhöhte Labor- und Diagnostik-Kosten implementiert bzw. generiert.

Ärztlich-professionelle Berufsauffassung bedeutet häusärztlich-differenzialdiagnostisch Möglichkeiten und Grenzen der Labormedizin integrativ in die Arzt-Patienten-Interaktion einzubinden: Es sind primär Symptome, Beschwerden, Krankheitszeichen, Diagnosen, Differenzialdiagnosen und Therapien unserer Patientinnen und Patienten, die Art und Umfang der spezifischen Labor-Diagnostik und -Kosten bestimmen.

Von daher ist es ebenso absurd wie rechtlich angreifbar, nach "mittelalterlichen Prinzipien" niedergelassene, freiberuflich tätige Primär- und FachärztInnen bzw. Laborärzte auch noch bei den erbrachten Laborleistungen zusätzlich für die Erkrankungen unserer gemeinsamen Patienten ab 1.4.2018 in Budget-Verpflichtung und finanzielle Haftung zu nehmen.

Denn es werden ja bereits bisher durch Regelleistungsvolumina (RLV), Pauschalierungen und Regressandrohungen das Morbiditäts- bzw. auch das Mortalitätsrisiko der Erkrankten von den Krankenkassen der GKV und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) direkt und kollektiv auf die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte abgewälzt.

Massive Laboreinsparungen und einkalkulierte Wirtschaftlichkeitsboni-Verluste insbesondere bei den Hausärzten bereits ab 1.4.208 werden zum 1.7.2018 konterkariert:

Dann werden neue Laborleistungen im EBM, weitere Ausnahmekennziffern und neue Laborziffern eingeführt. Zusätzlich sollen für eine angeblich präzisere, aber viel zu langsame Labor-Diagnostik bei Infektionen und einen besseren, gezielten Einsatz von Antibiotika zum 1. Juli lukrative neue Facharzt-Leistungen im EBM ausschließlich für Speziallabors eingeführt, um Antibiotika-Resistenzen einzudämmen bzw. eine zielgerichtete Verordnung von Antibiotika abzusichern.

Die KBV und in Ihrem Windschatten der GKV-Spitzenverband Bund (SpiBu) haben die Aufnahme neuer labordiagnostischer Leistungen in den EBM beschlossen. Um das Geld

Dr. Uwe Wolfgang Popert 07.04.201808:23 Uhr

Weigelt hat völlig recht!

Uli Weigelt hat leider (mal wieder) recht!
1. Es macht in der Praxis überhaupt keinen Sinn einen oder mehrere Tage auf Entzündungswerte zu warten. Man braucht schnelle Entscheidungen. Der einzige Vorteil des Procalcitonins (PCT) ist der etwas frühere Anstieg gegenüber dem CRP. Dieser Zeitvorteil wird bei Laboreinsendungen zunichte gemacht.
2. Ein gelegentlicher Blick in die evidenzbasierten Leitlinien (z.B. der DEGAM) schadet nicht - nur für einige Krankheitsbilder ist überhaupt der Sinn von CRP oder BSG-Bestimmungen nachgewiesen. PCT ist im ambulanten Bereich so gut wie unerprobt. Daten von Intensivmedizinern lassen sich eben nicht einfach auf die Praxis extrapolieren.
3. Dies gilt keineswegs nur für Hausärzte und grippale Infekte, sondern gerade auch für niedergelassene Spezialisten - denn die die verordnen je Fall nämlich häufiger Antibiotika und haben um so mehr (CRP-)Kontrolle nötig.
4. Im internationalen Vergleich werden in Deutschland in der Humanmedizin relativ wenige Antibiotika verordnet. Die breitflächige Anwendung in der Veterinärmedizin ist das entscheidende Problem.

Fazit: Es ist (wieder mal) beschämend, wie wenig Kompetenz (oder wie viel Lobbyabängigkeit) die Ärztevertretung der KBV offensichtlich hat.

Dr. Johannes Hupfer 06.04.201816:57 Uhr

Weltfremd , Herr Weigelt ?

Wissen Sie es noch? BSG und Leukozyten....... einfach auszuführen..... gehörten früher zur Laborbasisdiagnostik eines Hausarztes.

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