Bayern

Hausarzt soll Impfnachweise gefälscht haben

Gefälschte Impfnachweise werden einem Allgemeinmediziner im bayerischen Teil von Schwaben vorgeworfen. Die Praxis soll bereits durchsucht worden sein.

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Alles korrekt? Bei einem Arzt in Bayern ist jetzt der Verdacht aufgekommen, er habe Impfbescheinigungen gefälscht. (Symbolbild)

Alles korrekt? Bei einem Arzt in Bayern ist jetzt der Verdacht aufgekommen, er habe Impfbescheinigungen gefälscht. (Symbolbild)

© Mareen Fischinger / Westend61 /

Augsburg. Ein Hausarzt im schwäbischen Landkreis Donau-Ries steht im Verdacht, seinen Patienten fälschlicherweise Impfausweise über Corona-Schutzimpfungen ausgestellt zu haben. Nachdem die Kriminalpolizei am Donnerstag mitgeteilt hatte, die Praxis des Mediziners sei durchsucht worden, warnte am Freitag das Landratsamt Donau-Ries die Patienten davor, die Impfnachweise zu verwenden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg war zunächst nicht zu erreichen.

„Es besteht der Verdacht, dass es zu Unregelmäßigkeiten im Rahmen von Impfungen gegen das COVID-19-Virus durch den Mediziner gekommen ist“, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes. Unklar blieb zunächst, ob den Patienten falsche Spritzen verabreicht wurden oder ob Impfungen – dann wohl mit Wissen der Patienten – gänzlich unterblieben und nur vorgetäuscht wurden.

Es bestehe jedenfalls die Gefahr, dass bei Patienten, die einen in der Praxis ausgestellten Impfnachweis erhalten haben, kein ausreichender Impfschutz bestehe.

Patienten brauchen Antikörpertest

„Patienten, die sich in dieser Praxis einer COVID-19-Schutzimpfung unterzogen haben, benötigen zur Abklärung des Impfschutzes einen Antikörper-Test“, heißt es in der Mitteilung weiter. Unter Beteiligung des Gesundheitsamtes und mit Unterstützung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) solle ein einheitlicher Labornachweis geführt werden. Die genauen Modalitäten zum Ablauf des Antikörper-Nachweises soll demnächst auf der Website des Landratsamtes Donau-Ries unter veröffentlicht werden.

Es sei davon auszugehen, dass Impfnachweise aus der betroffenen Praxis nicht gültig seien, teilte das Landratsamt weiter mit. Sie dürften daher auch nicht verwendet werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sich die Patienten strafbar machten. Die betroffenen Patienten müssten bis auf weiteres wie Ungeimpfte behandelt werden. (dpa)

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