Kommentar zur Telemedizin
Heiland oder Teufelskreis
Warten auf den Heiland - diesen Eindruck kann bekommen, wer auf das angekündigte E-Health-Gesetz vertraut und hofft, dass dieses alle offenen Baustellen für einen sicheren und schnellen Informationsaustausch etwa zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen schaffen wird.
Wie die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte aber leidlich bewiesen hat, scheinen sich viele Herausforderungen auf dem Papier problemlos lösen zu lassen. Nur: Die Realität hinkt dem Wunschdenken immer wieder hinterher.
Das zeigt nicht zuletzt der Knackpunkt Interoperabilität. Sage und schreibe mehr als 200 IT-Schnittstellen gibt es derzeit im Gesundheitswesen. Das allein kann schon das Todesurteil für ein Telemedizinprojekt bedeuten. Denn: Wer noch nicht einmal mit einem potenziellen Mitbehandler kommunizieren und systemübergreifend behandlungsrelevante Patientendaten austauschen kann, kann auch gleich jeden telemedizinischen Gedankenansatz begraben.
Sicher kann das E-Health-Gesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau einer telemedizingerechten Telematikinfrastruktur abstecken. Die Bewährungsprobe muss dann jedoch wieder in der Praxis erfolgen. Das kann zu einem circulus vitiosus führen.
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