Telemedizin

Koalition will die E-Health-Blockaden brechen

Die elektronische Gesundheitskarte droht zu einer Geschichte des Stillstands zu werden. Mit dem E-Health-Gesetz will die Koalition die Blockaden auflösen. Erste Eckpunkte des Gesetzes sind nun bekannt geworden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Neuroradiologe bei der Befundung. Telemedizin ist in der Radiologie schon Standard.

Neuroradiologe bei der Befundung. Telemedizin ist in der Radiologie schon Standard.

© Aleksey Khripunkov / fotolia.com

BERLIN. Die große Koalition erhöht den Druck auf die Selbstverwaltung, sich stärker telemedizinischen Anwendungen zu öffnen.

Das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angekündigte E-Health-Gesetz soll helfen, die Blockaden bei der Einführung telematischer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu lösen.

Bislang ist die elektronische Gesundheitskarte nichts anderes als die alte Versicherungskarte mit Bild. Künftig sollen Ärzte auch Online-Anwendungen der Karte einsetzen können. Auf der Ärzteseite gibt es dagegen Widerstände.

Es wird befürchtet, dass die mit der eGK aufgebaute Telematikinfrastruktur den Krankenkassen Einblicke in die Daten der Arztpraxen ermöglichen könne. Dies blockiert seit Jahren, dass die von der Gematik, einer Gesellschaft der Selbstverwaltung, vorbereitete Infrastruktur ans Netz geht.

"Das E-Health-Gesetz wird zeigen, dass der Gesetzgeber der Selbstverwaltung die eine oder andere Entscheidung von der Schulter nehmen wird, weil sie sie selbst nicht lösen kann", sagte Ministerialdirigent Norbert Paland vom Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch in Berlin.

Noch kein Termin für erste Entwürfe

Einen Termin, wann erste Entwürfe vorliegen könnten, wollte Paland nicht nennen.

"Ein bisschen müssen Sie sich noch gedulden", vertröstete er die Besucher der Konferenz "Telemedizin in der Versorgung", die von der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) ausgerichtet wurde. Gerechnet wird mit einem Referentenentwurf im Januar kommenden Jahres.

Die Blockaden in der Selbstverwaltung schienen wohl nicht lösbar zu sein, sagte Paland. Der Gesetzgeber werde mit dem E-Health-Gesetz darauf reagieren.

"Es müssen wieder Weichen gestellt werden", sagte Paland, der seit Jahren die Telemedizin-Projekte mehrerer Regierungen an verantwortlicher Position begleitet.

In Gesprächen mit den Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigungen werde immer wieder deutlich, dass die Akteure sich eine solche Hilfestellung wünschten.

Vier wesentliche Punkte

Paland präsentierte vier Punkte, auf die der noch nicht veröffentlichte Gesetzentwurf eingehen soll.

  • Fristen: Notfalldaten, Entlassbriefe, Medikationsplanung als Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte bräuchten klare Umsetzungsvorgaben.
  • Finanzierungsvereinbarung: Es dürfe keinen zweiten Rollout der Gesundheitskarte geben ohne Geschäftsmodell. Eine rechtzeitige Finanzierungsvereinbarung sei Dreh- und Angelpunkt des Online-Rollouts.
  • Öffnung der Infrastruktur: Die Telematikinfrastruktur müsse sich weiteren Anwendungen öffnen, wenn sie die maßgebliche Infrastruktur des deutschen Gesundheitswesens werden wolle. Damit gebe sie gleichzeitig das Sicherheitsniveau im Gesundheitswesen vor.
  • Interoperabilität: Fehlende Interoperabilität sei unwirtschaftlich und für die Akteure belastend. Paland sprach damit den Flickenteppich der zahlreichen Praxis- und Kliniksoftwaresysteme an, die untereinander kaum kommunizieren könnten.

Der Bundesparteitag der CDU in Köln hat einen Leitantrag der CDU-Spitze für eine "digitale Revolution" beschlossen. Telemedizin, so heißt es in dem Papier "Weichen stellen für ein innovatives und wettbewerbsfähiges Deutschland", könne "entscheidend" für eine bestmögliche medizinische Versorgung auf dem Land beitragen.

Deshalb wolle die CDU den Aufbau einer umfassenden Telematikinfrastruktur für einen sicheren und schnellen Informationsaustausch etwa zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen vorantreiben.

Mehr als eine Milliarde Euro hat das Projekt "elektronische Gesundheitskarte" bereits verschlungen. Die Innungskrankenkassen haben daher am Mittwoch ein Machtwort des Gesetzgebers gefordert.

Es müsse ein konkreter Zeitplan für die Online-Anbindung der eGK her, sagte Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK-Verbands. Teure und sicherheitstechnisch bedenkliche Umgehungsstrategien müssten verhindert werden, ergänzte IKK-Verbandsgeschäftsführer Jürgen Hohnl.

Lesen Sie dazu auch: Heiland oder Teufelskreis

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