Medizinstudium
Hessen setzt auf Alternative zur Abi-Note
Wiesbaden. Der hessische Landtag hat ein Gesetz über einen geänderten Zugang zum Medizinstudium beschossen. Dies war notwendig geworden, nachdem sich die Bundesländer im Frühjahr auf einen Staatsvertrag diesbezüglich geeinigt hatten. Vorausgegangen war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017, die Verteilung der Studienplätze müsse sich mehr an der Eignung orientieren.
Im Staatsvertrag wurde eine Quote von zehn Prozent eingeführt, die von schulnotenunabhängigen Auswahlkriterien bestimmt wird. „Wir hätten hier gern einen höheren Anteil gesehen und nutzen daher im Landesgesetz die Möglichkeit, nach der weitere bis zu 15 Prozent der im Auswahlverfahren der Hochschulen vergebenen Plätze ohne Berücksichtigung der Abiturnote verteilt werden können“, sagte Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne). Die Kriterien sollen die Hochschulen selbst festlegen.
Die im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün grundsätzlich vereinbarte Landarztquote ist damit noch nicht beschlossen. (bar)