Medizinstudium

Hochschulmediziner fürchten den "Arzt light"

Und da waren es drei: Mit Nürnberg bekommt die Republik einen dritten Standort mit privater Medizinausbildung. Die hiesigen Fakultäten schlagen Alarm - und fürchten um die Qualitätsstandards.

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BERLIN. Die steigende Zahl sogenannter "Franchising-Medizinstudiengänge" wird von den Medizinfakultäten und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) scharf kritisiert.

Die Einhaltung bestimmter Standards sei "zwingend notwendig", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Franchising im Hochschulbereich heißt für die HRK, "dass der akademische Grad zwar von der Hochschule verliehen wird, Studienprogramme jedoch durch Partnerorganisationen durchgeführt werden".

Mit der Begründung, etwas für den ärztlichen Nachwuchs zu tun, gingen Krankenhäuser in verschiedenen Bundesländern dazu über, ein "Medizinstudium light" anzubieten, wird in der Erklärung kritisiert.

Sie arbeiteten dafür mit ausländischen Bildungsanbietern zusammen, die sich neue Märkte erschließen wollten, sagt Professor Heyo Kroemer, Vorsitzender des Medizinischen Fakultätentages.

Wer in Deutschland an einer nicht staatlichen Franchising-Ausbildung teilnehme, soll nach den Vorstellungen ausländischer Anbieter das bei uns geltende Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsrecht sowie die staatliche Qualitätssicherung umgehen können, fürchtet Kroemer.

"Studiengänge sollen vermarktet werden"

"Während an Lehrkrankenhäusern, die ja gerade keine Universitätskliniken sind, die praktische Ausbildung von Studierenden nur unter Aufsicht einer Universität erfolgen darf, nutzt man solche Konstruktionen, um komplette Medizinstudiengänge zu vermarkten", sagt der Generalsekretär des Medizinischen Fakultätentages, Dr. Volker Hildebrandt. Zudem seien beim privaten Franchising erhebliche Studiengebühren zu entrichten.

Die klinische Lehre würde im besten Fall von außerplanmäßigen Professoren übernommen, bei denen die notwendigen Ressourcen für Lehre und Forschung fehlten.

"Es gibt Medical Schools in Deutschland, an denen kein einziger Lehrstuhlinhaber tätig ist", so Kroemer. Doch das Medizinstudium solle nach EU-Regularien mehr sein als nur Unterricht am Krankenbett.

Der Verzicht auf anerkannte und im internationalen Wettbewerb berufene Universitätsprofessoren sowie fehlende, aber erforderliche Infrastrukturen für Lehre und Forschung gefährdeten die Qualität der Ausbildung und der späteren Patientenversorgung.

Gutachten sieht EU-Recht verletzt

Ein von der Deutschen Hochschulmedizin in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hält bei den Franchise-Modellen Defizite in der Einhaltung EU-rechtlich vorgeschriebener Standards bei der Medizinerausbildung für möglich.

Bloßer Unterricht am Krankenbett und eine rein praktische Ausbildung reichten für einen EU-weit anerkannten Abschluss, der zur Ausübung des Arztberufes befähige, nicht aus. Eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Ausbildung setze eine forschungsbasierte Lehre durch hauptamtlich tätige Professoren voraus.

Wenn andere EU-Staaten diese Standards nicht beachteten, verletzten sie geltendes Unionsrecht und machten sich einer Vertragsverletzung schuldig.

Darüber hinaus müsse die Ärzteausbildung in kooperierenden Einrichtungen in Deutschland auch inländisches Recht beachten, heißt es. Vor allem wenn öffentliche Einrichtungen, wie kommunale Krankenhäuser, Betreiber der Medical Schools seien. Denn für Städte und Gemeinden sei keine Flucht ins Privatrecht möglich.

Erst vor zwei Tagen war bekannt geworden, dass die Salzburger Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) am Klinikum Nürnberg einen Medizinstudiengang nach österreichischem Recht einrichten will. Medical Schools gibt es bereits in Kassel und Oldenburg. (chb)

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