Urteil

Hörtest bis 120 Dezibel akzeptabel

Das OLG Frankfurt hat die Schadensersatz-Klage gegen eine Hörgeräteakustikerin abgewiesen. Der Vorwurf eines Kläger: Er war zu laut. Ein Gutachter konnte aber keine Fehler beim Test erkennen.

Veröffentlicht:

Frankfurt/Main. Bei einem Hörtest darf der Lärmpegel bis 120 Dezibel aufgedreht werden. Das ist „fachlich nicht zu beanstanden“ und zur Ermittlung der „Unbehaglichkeitsschwelle“ auch üblich, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main.

Der Kläger war von seinem HNO-Arzt zu einer Hörgeräteakustikerin geschickt worden. Diese sollte einen Hörtest machen und dabei auch die „Unbehaglichkeitsschwelle“ ermitteln. Die Hörgeräteakustikerin drehte den Pegel auf bis zu 120 Dezibel hoch. Beim nächsten Arzttermin eine Woche später klagte der Mann über ein stark verschlechtertes Hörvermögen und wurde mit Hörgeräten versorgt.

Mit seiner Klage verlangte er von der Hörgeräteakustikerin Schadenersatz. Die 120 Dezibel entsprächen dem Lärm eines Düsenfliegers und hätten bei ihm starke Schmerzen verursacht.

Wie schon das Landgericht Frankfurt wies nun aber auch das OLG die Klage ab. Laut Gutachter seien 120 Dezibel bei einem Hörtest nicht zu beanstanden. Dass es irgendwelche Fehler bei dem Test gegeben habe, sei nicht ersichtlich. Zudem sei die Hörleistung nach dem Test genauso gut oder schlecht gewesen wie zuvor. (mwo)

OLG Frankfurt, Az.: 26 U 29/19

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Prozentualer Anteil der Patientinnen und Patienten pro Gruppe mit den genannten Symptomen zum Zeitpunkt der Visite 1 (Erstvorstellung) und Visite 2 (24–72h nach Erstvorstellung).

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [13]

Akute Otitis media – Behandlungsoptionen in der Praxis

Leitlinienbasierte Therapie für schnelle Symptomverbesserung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück
Maquet Otesus OP-Tischsystem

© Getinge Deutschland GmbH

Unternehmen im Fokus

Flexible und ökonomische OP-Tischsysteme

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Getinge Deutschland GmbH, Rastatt
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken