Datenschutz
IT-Verträge auf Safe-Harbor screenen
NEU-ISENBURG. Praxen und Kliniken, die mit einem IT-Hersteller einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen haben, sollten dringend ihre Verträge prüfen, so der Bundesverband Gesundheits IT (bvitg).
Der Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Safe-Harbor-Abkommen, das seit dem Jahr 2000 den Datentransfer zwischen US-Unternehmen und europäischen Anbietern regelt.
Nachdem der EuGH dieses Abkommen nun für ungültig erklärt habe, sei damit auch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Mindeststandards bei Safe-Harbor-Verträgen nicht mehr gegeben.
Und dafür hafte der ärztliche Leistungserbringer als Dateninhaber. Die Verträge sollten daher abgeändert werden.Auslöser war die Klage eines Facebook-Nutzers aus Österreich.
Der EuGH kam mit seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass US-Unternehmen nicht garantieren können, dass amerikanische Behörden keinen uneingeschränkten Zugriff auf übertragene personenbezogene Daten haben. (reh)
Positionspapier mit Tipps für IT-Verträge von bvitg und Datenschützern: http://tinyurl.com/j27uzbu