Versicherung

Im Netz verfangen? Assekuranzen versprechen Hilfe

Mobbing in sozialen Netzwerken, ungewollte Urheberrechtsverletzungen oder beschädigte Warenlieferungen? Die Risiken des Internets sind vielfältig. Das haben auch die Versicherungen erkannt und diverse Schutzprodukte aufgelegt.

Von Jonas Tauber Veröffentlicht:
Im Internet surfen ist Alltag. Die Fallen der digitalen Vernetzung sind jedoch nicht zu unterschätzen.

Im Internet surfen ist Alltag. Die Fallen der digitalen Vernetzung sind jedoch nicht zu unterschätzen.

© Eugenio Marongiu/Fotolia.com

BERLIN. Es ist wohl der Albtraum aller Teenager-Eltern: Der Nachwuchs hat illegal den neuesten Kinofilm aus dem Internet heruntergeladen. Jetzt liegt die Schadenersatzforderung einer Filmfirma über viele hundert Euro auf dem Schreibtisch.

Weil der Internet-Anschluss über die Eltern läuft, müssen sie dafür grundsätzlich geradestehen. Betroffene Ärzte sollten sich einen auf solche Fälle spezialisierten Anwalt nehmen. Dieser kann möglicherweise eine deutliche Verringerung der Forderung erreichen.

Wer sich allerdings darauf verlässt, dass seine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, wird in vielen Fällen enttäuscht. Denn in den meisten Policen sind Streitigkeiten um Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen.

Zielgruppe Online-Affine

Diese Lücke sollen spezielle Internet-Versicherungen schließen. Anbieter wie Arag, D.A.S., Jurpartner, R+V oder BNP Paribas Cardif bieten entsprechende Verträge an. Sie versprechen Rechtsschutz und Unterstützung, wenn Privatleute sich wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet verantworten müssen oder auf Websites gemobbt werden.

Üblich ist außerdem ein Einkaufsschutz für online georderte Waren. Einige Policen helfen auch, wenn Hacker persönliche Daten stehlen oder missbrauchen.

"Unsere Zielgruppe sind alle Menschen, die eine gewisse Affinität zur digitalen Welt haben", sagt Arag-Produktmanager Zouhair Haddou-Temsamani.

Der Versicherer hat seine Internet-Rechtsschutzversicherung 2012 auf den Markt gebracht. 9,40 Euro kostet sie für ein Paar mit Kindern im Monat, die Deckungssumme beträgt 100.000 Euro.

Sind Strafzahlungen gedeckt?

Beim Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung im Netz erstattet die Arag die Erstberatung durch einen Rechtsanwalt. Bis zu 500 Euro im Jahr sieht der Vertrag dafür vor, ab Ende Januar sollen Kunden auf 1000 Euro verdoppeln können.

Für die Anwaltskosten dürfte das ausreichen. Geht die Auseinandersetzung allerdings vor Gericht, hilft die Police nicht mehr. Das ist ein Grund, warum Michael Sittig, Redakteur bei Stiftung Warentest, die Policen kritisch sieht.

"Die Policen lösen das Problem nicht", sagt Sittig. Sie zahlen nur die Anwaltskosten, für Strafzahlungen etwa an die Filmfirma kommt der Versicherer nicht auf.

Ein weiterer Schwerpunkt der Cyberpolicen sind Verleumdungen im Internet. Die Cyberpolice des Versicherers BNP Paribas Cardif verspricht Hilfe beim Auffinden und Entfernen entsprechender Fotos, Videos oder Texte. Der Versicherer arbeitet mit einem spezialisierten Dienstleister zusammen, der sich für die Löschung einsetzt, berichtet Hauptbevollmächtigter David Furtwängler.

Löschung nicht garantiert

"Wir arbeiten mit Fachleuten zusammen, die alle juristischen und technischen Voraussetzungen für eine Löschung genau kennen", sagt er. Pro Jahr sind bis zu fünf Schadenfälle abgedeckt. Eine Garantie für die Löschung gibt die Gesellschaft allerdings nicht.

Außerdem greift der Schutz nicht in jedem Fall. Inhalte in der Online-Presse sind in der Regel ausgenommen. Bei Blogs dagegen soll die Police greifen.

Sittig von Stiftung Warentest warnt: "Die Gefahr besteht, dass ein Versicherer den Begriff sehr weit auslegt und ich in der Konsequenz auch bei Verleumdungen in einem Blog nicht versichert bin."

Sicherheit beim Online-Kauf

Viele der Anbieter versprechen auch Sicherheit beim Online-Kauf von Waren. Liefert ein Händler einem Kunden von BNP Paribas Cardif das falsche Produkt oder ist es beschädigt, kümmert sich die Gesellschaft um Richtigstellung oder ersetzt den Neupreis bis 2500 Euro.

Für weitere 90 Tage nach Erhalt der Ware hilft die Versicherung außerdem bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung.

Pro Versicherungsfall gibt es bis zu 3900 Euro. Allerdings kann sich der Versicherer entscheiden, ob er eine Entschädigung zahlt oder die Reparatur veranlasst.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Weiteres Vorgehen bei der Novelle

Bundesregierung zur GOÄ: Erst muss sich die Ärzteschaft einigen

Kommentar zum Streit um die GOÄ-Novelle

Unangemessene Tonlage

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen