Bundesgesetzblatt

Intensivpflegegesetz und Krankenhauszukunftsgesetz in Kraft getreten

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind das Intensivpflegegesetz und das Krankenhauszukunftsgesetz scharf gestellt.

Veröffentlicht:

Berlin. Das Intensivpflegegesetz (IPReG) und das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurden am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind damit nun in Kraft getreten. Das Intensivpflegegesetz überführt die bisherigen Regelungen zur medizinischen Behandlungspflege für Versicherte mit intensivpflegerischem Versorgungsbedarf in einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege. Verordnet werden darf diese Leistung künftig nur durch besonders qualifizierte Vertragsärzte.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz stellt der Bund drei Milliarden Euro für einen Ausbau der digitalen Infrastruktur der Kliniken und eine modernisierte Notfallversorgung der Häuser bereit. Auch Tools für mehr IT-Sicherheit sollen bezuschusst werden. (eb)

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