Produktabgabe in der Apotheke
KBV erneuert Absage an erleichterte Aut-idem-Substitution
Die KBV will den zur Pandemie vereinfachten Präparatetausch in Apotheken beendet sehen. Anderenfalls drohten Compliance-Risiken.
Veröffentlicht:Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) drängt darauf, die im Gefolge der Corona-Pandemie erleichterte Aut-idem-Substitution in der Apotheke planmäßig zum 7. April auslaufen zu lassen.
„Für eine befristete Zeit war die Sonderregelung eines erweiterten Austauschs tolerabel und sicherlich auch hilfreich“, so in einer Mitteilung am Dienstag KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Während der Pandemie sei es wichtig gewesen, unnötige persönliche Kontakte zu vermeiden. „Diese Situation haben wir heute nicht mehr, weshalb auch diese Sonderregelung nun beendet werden kann.“
Zu den vereinfachten Substitutionsregularien gehörte die Möglichkeit, von der verordneten Packungsgröße, der Packungsmenge und sogar der Wirkstärke pro Tablette abzuweichen, sofern eine verordnete Gesamtmenge nicht überschritten wurde. Rücksprache mit den Verordnern mussten die Apotheker deswegen nicht halten. Die Apotheker wünschen sich diese Flexibilität dauerhaft, um besser auf Lieferengpässe reagieren zu können.
Änderungsantrag zum UPD-Gesetz
Diesem Ansinnen hatte die KBV bereits in einer Stellungnahme zum geplanten Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) widersprochen, das analoge Vorgaben zugunsten einer freieren Präparateauswahl in der Offizin beinhaltet. Hofmeister: „Wenn Patienten ein anderes Arzneimittel bekommen, als der Arzt oder die Ärztin verordnet hat, kann es schnell zu Fehlern beispielsweise bei der Einnahme kommen, und es birgt ein hohes Risiko einer Verschlechterung der Compliance.“ Auf jeden Fall seien Praxen von den Apotheken darüber zu informieren, wenn etwa statt 10-mg-Tabletten 5-mg- Tabletten abgegeben werden und dann täglich zwei davon einzunehmen sind.
Die KBV reagiert mit ihrer erneuten Absage an eine erleichterte Aut-idem-Substitution auch auf einen Änderungsantrag der Ampelfraktionen zum UDP-Gesetz, wonach die pandemiebedingt flexibilisierten Austauschregeln bis Ende Juli 2023 verlängert werden sollen, um einen nahtlosen Übergang zu dem voraussichtlich im Sommer in Kraft tretenden ALBVVG zu ermöglichen. Das UPD-Gesetz wird am Mittwoch (15. März) im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten. (cw)