Produktabgabe in der Apotheke

KBV erneuert Absage an erleichterte Aut-idem-Substitution

Die KBV will den zur Pandemie vereinfachten Präparatetausch in Apotheken beendet sehen. Anderenfalls drohten Compliance-Risiken.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) drängt darauf, die im Gefolge der Corona-Pandemie erleichterte Aut-idem-Substitution in der Apotheke planmäßig zum 7. April auslaufen zu lassen.

„Für eine befristete Zeit war die Sonderregelung eines erweiterten Austauschs tolerabel und sicherlich auch hilfreich“, so in einer Mitteilung am Dienstag KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Während der Pandemie sei es wichtig gewesen, unnötige persönliche Kontakte zu vermeiden. „Diese Situation haben wir heute nicht mehr, weshalb auch diese Sonderregelung nun beendet werden kann.“

Zu den vereinfachten Substitutionsregularien gehörte die Möglichkeit, von der verordneten Packungsgröße, der Packungsmenge und sogar der Wirkstärke pro Tablette abzuweichen, sofern eine verordnete Gesamtmenge nicht überschritten wurde. Rücksprache mit den Verordnern mussten die Apotheker deswegen nicht halten. Die Apotheker wünschen sich diese Flexibilität dauerhaft, um besser auf Lieferengpässe reagieren zu können.

Änderungsantrag zum UPD-Gesetz

Diesem Ansinnen hatte die KBV bereits in einer Stellungnahme zum geplanten Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) widersprochen, das analoge Vorgaben zugunsten einer freieren Präparateauswahl in der Offizin beinhaltet. Hofmeister: „Wenn Patienten ein anderes Arzneimittel bekommen, als der Arzt oder die Ärztin verordnet hat, kann es schnell zu Fehlern beispielsweise bei der Einnahme kommen, und es birgt ein hohes Risiko einer Verschlechterung der Compliance.“ Auf jeden Fall seien Praxen von den Apotheken darüber zu informieren, wenn etwa statt 10-mg-Tabletten 5-mg- Tabletten abgegeben werden und dann täglich zwei davon einzunehmen sind.

Die KBV reagiert mit ihrer erneuten Absage an eine erleichterte Aut-idem-Substitution auch auf einen Änderungsantrag der Ampelfraktionen zum UDP-Gesetz, wonach die pandemiebedingt flexibilisierten Austauschregeln bis Ende Juli 2023 verlängert werden sollen, um einen nahtlosen Übergang zu dem voraussichtlich im Sommer in Kraft tretenden ALBVVG zu ermöglichen. Das UPD-Gesetz wird am Mittwoch (15. März) im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten. (cw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erweiterte Verordnungsmöglichkeiten

Anwalt: Das sind die rechtlichen Konsequenzen des Statine-Beschlusses

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Carl Billmann, Leiter der Stabsstelle IT, Marketing & Kommunikation bei BillmaMED, Medizinstudent mit dem Berufsziel Dermatologe.

© Doctolib

Interview

„Am Empfang haben wir Stress rausgenommen“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Die Patientin tippt ihre Nachricht ins Smartphone, das Praxisteam antwortet direkt über
den Desktop. So sind Vereinbarungen über ein E-Rezept oder eine Befundmitteilung vom Facharzt schnell übermittelt.

© [M] Springer Medizin Verlag | Foto: A_B_C / stock.adobe .com

Digitale Patientenkommunikation

„Das Potenzial für die Zeitersparnis ist riesig“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Belastungsfähigkeit verbessern

Regelmäßig in die Sauna – hilft das bei Herzinsuffizienz?

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Verbale Blumensträuße für die designierte Bundesgesundheitsministerin: Die Selbstverwaltung setzt auf die Neue an der BMG-Spitze.

© PhotoSG / stock.adobe.com

Update

Juristin an BMG-Spitze

Selbstverwaltung hofft auf neuen Kommunikationsstil unter Nina Warken