Brandenburg
KV-Chef wegen Vorteilsnahme verurteilt
Der Brandenburger KV-Chef Dr. Hans-Joachim Helming ist wegen Vorteilsannahme im Amt zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden
Veröffentlicht:POTSDAM. Zu 25.000 Euro Geldstrafe hat das Amtsgericht Potsdam den Vorsitzenden der KV Brandenburg, Dr. Hans-Joachim Helming, wegen Vorteilsannahme (§331 StGB) verurteilt. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte erschien nicht zu der mehrfach verschobenen Hauptverhandlung, die am Montag schließlich stattfinden sollte. Zwar ließ Helming über seinen Anwalt ein Attest einreichen. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass der Angeklagte nicht verhandlungsunfähig erkrankt sei, und entschied daher nach Aktenlage.
Wie ein Gerichtssprecher der „Ärzte Zeitung“ mitteilte, erging die Entscheidung, ohne dass der eigentliche Sachverhalt im Detail geprüft worden wäre. Das sei üblich, wenn das Hauptverfahren eröffnet ist, der Angeklagte aber nicht erscheint. Dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, sei den Gerichtsangaben zufolge bereits mit der Eröffnung des Hauptverfahrens bestätigt worden.
KV-Chef schweigt
Helming wollte sich am Montag telefonisch nicht äußern, da ihm noch keine schriftlichen Informationen des Gerichts vorlägen. Er hat laut Amtsgericht jetzt 14 Tage Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen.
Vor Prozessauftakt hatte Helming die Vorwürfe gegen ihn als haltlos zurückgewiesen und sich überzeugt gezeigt, dass das Gericht seine Sichtweise teilen werde (wir berichteten). Dem Brandenburger KV-Chef wird zur Last gelegt, 2008 auf Kosten einer Potsdamer IT-Firma an der Potsdamer Schlössernacht teilgenommen zu haben.
Der Wert der Leistungen, zu denen ihn die Firma eingeladen haben soll, wird mit rund 850 Euro beziffert. Das IT-Unternehmen hat für die KVBB gearbeitet. Der Prozess wegen gemeinschaftlich begangener Vorteilsgewährung gegen die Verantwortlichen auf Firmenseite läuft noch. Ein Verhandlungstermin steht aber noch nicht fest. (ami)