Honorar in Rheinland-Pfalz

KV und Kassen einigen sich

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MAINZ. Neue Zuschläge auf den Orientierungspunktwert für besonders förderungswürdige Leistungen wird es in Rheinland-Pfalz in diesem Jahr nicht geben.

Vergangenen Freitag haben sich KV und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz vor dem Schiedsamt auf einen Vergleich geeinigt. Dieser sieht auch keine zusätzlichen extrabudgetären Leistungen vor, die aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung herausgelöst worden wären.

Im extrabudgetären Bereich steigt der Orientierungspunktwert um 0,9 Prozent. Wie der Ersatzkassenverband vdek berichtet, haben sich mit dem Vergleich vor dem Schiedsamt auch die KV-Forderungen nach einer höheren Wegepauschale erledigt.

Bei der Ausdeckelung der psychotherapeutischen Leistungen aus der Gesamtvergütung orientieren sich die Vertragspartner allein am Beschluss des Bewertungsausschusses - weitere Anpassungen gab es nicht.

Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung steigt in diesem Jahr um 4,1 Prozent. Eine weitere Erhöhung um zwei Prozentpunkte ist für die Förderung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung vorgesehen. "Hier warten wir auf die entsprechenden EBM-Änderungen", teilt die KV auf Anfrage mit. (fst)

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