Morbi-Vergütung

KVSA leckt die Wunden

Nach dem letztinstanzlich verlorenen Rechtsstreit um eine morbiditätsadäquate Honorierung setzt die KV Sachsen-Anhalt ihre Hoffnung auf den Gesetzgeber.

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MAGDEBURG. Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) bewegte bei der jüngsten Vertreterversammlung der KV Sachsen-Anhalt (KVSA) noch einmal die Gemüter.

Die Kasseler Richter hatten im Mai die Schiedsamtsentscheidung vom Dezember 2012 und damit eine erwartete Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung von insgesamt zwölf Prozent endgültig gekippt.

Eine Honorierung von 323 Euro pro Versichertem und Jahr liege nicht nur deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (342 Euro), sie entspreche in keiner Weise der nachweislich höheren Morbidität im Land, kritisierte KVSA-Chef, Dr. Burkhard John.

 "Bereits 2011 hätten wir für die ambulante Versorgung 372 Euro für jeden Versicherten gebraucht." Inzwischen dürften sich die Werte bereits wieder verändert haben.

Der Vorstand forderte deshalb eine Adjustierung: "Dort, wo die Menschen mehr krank sind, muss auch die Honorierung höher sein." Voraussetzung sei eine entsprechende Gesetzesänderung, ohne die eine morbiditätsbedingte Gesamtvergütung nicht umgesetzt werden könne.

Den politischen Absichten nach einer guten ambulanten Versorgung der Menschen müssten Taten folgen, zumal Sachsen-Anhalt nicht das einzige Land mit deutlich erhöhter Morbidität ist.

KBV will unterstützen

Dieses Signal scheint nach dem Eindruck der KV im Bundesgesundheitsministerium mittlerweile zumindest angekommen zu sein. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung habe Unterstützung bereits zugesagt.

In diesem Zusammenhang stellte John noch einmal klar, dass die Bezeichnung Honorierung ein völlig falscher Begriff sei. "Es handelt sich hier um Finanzmittel für die ambulante Versorgung."

Immerhin gingen mehr als 50 Prozent der "Arzthonorare" für Personal- und Betriebskosten ab. Und vom Rest seien neben Alters- und Krankenversicherung auch noch Steuern zu bezahlen.

Das Verfahren vor dem Bundessozialgericht am 13. August dieses Jahres hat die KVSA übrigens rund 30.000 Euro gekostet. Zuzüglich der Kosten für Arbeitsleistungen und Gutachten in Vorbereitung der Klage ergebe sich ein sechsstelliger Betrag.

Der geschäftsführende Vorstand Mathias Tronnier spricht bewusst von einer Investition: "Schließlich ging es hier um Geld, das uns zusteht."

Es bleibe die Hoffnung, den Stein zumindest ins Rollen gebracht zu haben - nicht nur für Sachsen-Anhalt, sondern auch die anderen Bundesländer mit höherer Morbiditätslast. (zie)

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