Netzförderung
KVen hinken hinterher
Seit knapp zwei Jahren gibt es die KBV-Rahmenvorgabe für die Netzförderung. Tatsächlich anerkannt werden Praxisnetze aber erst in drei KVen.
Veröffentlicht:BERLIN. Laute Kritik an der nur schleppend voranschreitenden Förderung von Praxisnetzen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen kommt von der Agentur deutscher Arztnetze e.V. (ADA).
Drei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Voraussetzungen und knapp zwei Jahre seit Bestehen der KBV-Rahmenvorgabe hätten neun von 17 KVen immer noch keine Vorgaben für die Anerkennung von Ärztenetzen erlassen.
"Lediglich in drei von 17 KVen werden Praxisnetze anerkannt und gefördert", so der ADA-Vorstandsvorsitzende Dr. Veit Wambach.
Die Zahl der anerkannten Praxisnetze liegt laut Recherchen der ADA derzeit bei 16.
Wambach: "Nach Schätzungen der Agentur würden bundesweit aber rund 40 bis 50 Praxisnetze die Vorgaben erfüllen. Diese Situation ist für die Netze völlig unbefriedigend."
Angesichts dieser Situation begrüßt die Netzagentur, dass der Gesetzgeber im derzeit entstehenden Versorgungsstärkungsgesetz die Möglichkeiten für Netze ausbaut und auch eine Verpflichtung zur Förderung vorsieht.
Die gesetzgeberischen Vorhaben seien aber in den Details vielfach nicht zielführend. So dürften die Mittel für die Förderung nicht aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung entnommen werden. Es brauche vielmehr eine extrabudgetäre Vergütung.
Und anerkannte Netze sollten beim Innovationsfonds durch eigenes Antragsrecht beteiligt werden. Außerdem fordert die ADA, dass die erweiterte Gründungsmöglichkeit bei Medizinischen Versorgungszentren neben den Kommunen auch die Praxisnetze umfassen sollte. (reh)