Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Steuererleichterung
BERLIN (reh). Das Bundeskabinett hat noch am 2. Februar den Gesetzentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) meldet, soll das Gesetz grundsätzlich am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Einzelne Maßnahmen sollen aber bereits rückwirkend zum 1. Januar 2011 wirksam werden. Neben deutlichen Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten (wir berichteten) - künftig soll auf die Unterscheidung verzichtet werden, ob Kinderbetreuungskosten durch Berufstätigkeit bedingt oder privat veranlasst sind - sind für Ärzte auch die neuen Gebühren für verbindliche Auskünfte des Fiskus interessant.
Beträgt der Gegenstandswert weniger als 10.000 Euro oder die Bearbeitungszeit weniger als zwei Stunden, soll künftig keine Gebühr erhoben werden. Gesetzentwurf: Steuervereinfachungsgesetz 2011