Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Steuererleichterung

Veröffentlicht:

BERLIN (reh). Das Bundeskabinett hat noch am 2. Februar den Gesetzentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) meldet, soll das Gesetz grundsätzlich am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Einzelne Maßnahmen sollen aber bereits rückwirkend zum 1. Januar 2011 wirksam werden. Neben deutlichen Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten (wir berichteten) - künftig soll auf die Unterscheidung verzichtet werden, ob Kinderbetreuungskosten durch Berufstätigkeit bedingt oder privat veranlasst sind - sind für Ärzte auch die neuen Gebühren für verbindliche Auskünfte des Fiskus interessant.

Beträgt der Gegenstandswert weniger als 10.000 Euro oder die Bearbeitungszeit weniger als zwei Stunden, soll künftig keine Gebühr erhoben werden. Gesetzentwurf: Steuervereinfachungsgesetz 2011

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutdruck im Stehen

Sieben Fehlannahmen über orthostatische Hypotonie

Silvester-Feuerwerk

So hoch war die Feinstaub-Belastung an Neujahr

Subphänotypen analysiert

Prädiabetes: Bei drei von sechs Clustern steht die Uhr auf Zehn vor Zwölf

Lesetipps
Kalenderblatt mit 1. Januar 2025

© [M] Coloures-Pic / stock.adobe.com

Neuerungen im Überblick

Das alles ändert sich für Arztpraxen in 2025