IvF-Urteil
Kasse legt Revision beim BSG ein
BERLIN. Dürfen Krankenkassen unverheirateten Paaren Zuschüsse zur Kinderwunschbehandlung zahlen? Diese Frage muss das Bundessozialgericht demnächst klären.
Denn die Betriebskrankenkasse Verkehrsbauunion (BKK VBU) hat nun Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eingelegt, das der Kasse diese Zuschüsse untersagte.
Die Kasse darf ihren Versicherten zwar seit gut zwei Jahren 75 statt der üblichen 50 Prozent Kostenzuschuss gewähren.
Auch gegen die Bezuschussung für Versicherte, die jünger als 25 Jahre sind, hatten weder das Bundesversicherungsamt noch das LSG etwas einzuwenden. Doch den Zuschuss an unverheiratete Paare lehnten Aufsichtsbehörde und Gericht ab.
"Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen, deshalb gehen wir in Revision", so BKK-VBU-Chefin Andrea Galle. Weder sei die Auslegung des Gerichts dem Gesetzeswortlaut zu entnehmen noch durch Interpretation zu konstruieren.
Auch die Absenkung der Altersgrenze auf jüngere Versicherte sei schließlich eine Personenkreiserweiterung. Die BKK VBU weist auch darauf hin, dass Landesaufsichten solche Satzungsänderungen bereits genehmigt hätten.
"Die Leistungen, die wir Versicherten anbieten, sollen sich an den Lebensrealitäten unserer Gesellschaft orientieren", so Galle. Der Anteil außerehelich gezeugter Kinder sei von 15 Prozent ( 1995) auf 33 Prozent im Jahr 2000 gestiegen. (ami)