Fahrkosten
Kasse muss nicht 8.000 Euro teure Taxifahrten zum Psychiater zahlen
Krankenkassen können ausnahmsweise auch die Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen bezahlen. Die Fahrten müssten aber „aus zwingenden medizinischen Gründen“ erforderlich sein, was nicht der Fall war, so ein Landessozialgericht.