Behandlungsfehler
Kassengutachter weisen weniger Arztfehler nach
Die Zahl der Behandlungsfehler geht zurück. Die Medizinischen Dienste der Kassen wollen dennoch keine Entwarnung geben.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Zahl ärztlicher Behandlungsfehler geht deutlich zurück. Zu diesem Ergebnis kommen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDS) in ihrer aktuellen Fehlerstatistik. Von 15.094 von Patienten vermuteten Behandlungsfehlern hätten die Fachärzte des MDS im Jahr 2016 demnach 3564 bestätigen können. Das sind knapp 500 weniger als ein Jahr zuvor, als sich von 14.800 Verdachtsfällen 4026 erhärten ließen.
3564
Fehler
von Ärzten haben die Gutachter der Medizinischen Dienste für das Jahr 2016 festgestellt.
Die Ärztekammern hatten im März auf der Basis der Arbeit der Schlichtungsstellen von 2245 nachgewiesenen Behandlungsfällen (Vorjahr 2132) berichtet.
Rund ein Drittel der vom MDS gelisteten Vorwürfe (5038) zielte auf die Arbeit niedergelassener Ärzte beziehungsweise die Ambulanzen der Kliniken. Davon stellten sich wiederum ein Viertel als berechtigt heraus. In den Praxen der Hausärzte liegt die Fehlerhäufigkeit mit insgesamt 86 bestätigten Fällen bei 259 angenommenen Behandlungsfehlern an vorletzter Stelle vor den Anästhesisten mit 64 bestätigten Kunstfehlern.
Die meisten festgestellten Fehler geschehen demnach mit 1217 in den Operationssälen der Kliniken. In der aktuellen Statistik der MDK-Gemeinschaft betrafen zwei Drittel der Vorwürfe Behandlungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern. Knapp mehr als die Hälfte (51 Prozent) aller bestätigten Fehler bestanden laut MDS-Angaben darin, dass eine Behandlung nicht oder zu spät vorgenommen wurde. Die Fehlerzahlen stehen in Relation zu rund 20 Millionen Behandlungen in Krankenhäusern und knapp 700 Millionen Behandlungen in den Praxen niedergelassener Ärzte. Eine Versachlichung der Debatte forderte daher der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum. Den Medizinischen Diensten warf er vor, die Patienten zu verunsichern.
"Eine hohe Zahl an Vorwürfen lässt nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen ", räumte Professorin Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern bei der Vorstellung der Statistik am Dienstag in Berlin ein. Entwarnung wollte der MDS-Beauftragte für Patiententensicherheit aber nicht geben. Es gebe eine hohe Dunkelziffer, sagte Dr. Max Skorning. Das ganze Bild könnte nur über ergänzende Angaben von Anwälten und Haftpflichtversicherern der Ärzte gewonnen werden.
Eine Meldepflicht für Behandlungsfehler nach dem Vorbild Großbritanniens regte Dr. Stefan Gronemeyer an. Die Fehlerprävention in Deutschland müsse systematisch weiterentwickelt werden, sagte der Leitende Arzt und stellvertretende Geschäftsführer des MDS. Bislang lägen die Daten zu Behandlungsfehlern nur punktuell vor. Das tatsächliche Gefährdungsrisiko lasse sich daher nicht beziffern.
Zusätzlich zur Meldepflicht schlägt der MDS als Fehlervermeidungsstrategie vor, den Blick auf die so genannten "never events" zu schärfen. Darunter verstehen die Gutachter der Kassen schwerwiegende Ereignisse, die generell als vermeidbar gelten. Dazu gehören zum Beispiel der in der Bauchhöhle vergessene Tupfer, die Verwechslung von Blutkonserven oder sogar die dem Operateur falsch angezeigte Körperhälfte.