Knastklinik

Kein Anspruch auf Einzelzimmer

Veröffentlicht:

KÖLN. Kranke Gefangene haben keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer im Justizvollzugskrankenhaus, hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem rechtskräftigen Beschluss entschieden.

Ein 60-jähriger Dieb, der bis zum Ende seiner Haftzeit in der Justizvollzugsklinik versorgt werden muss, wollte durchsetzen, dass er sein Zimmer mit niemandem teilen muss.

Anders als im Strafvollzug seien bei der Klinikunterbringung Einzelzimmer aber nicht die Regel, so das OLG. Das Leben im Vollzug solle zwar den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen, aber nicht über das allgemeine Niveau hinaus angehoben werden. (iss)

Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm, Az.: 1 Vollz (Ws) 15/13

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung