Rabattverträge

Kein Monopol für bestimmte Apotheken

Rabattverträge für Zytozubereitungen? Dagegen spricht das freie Apothekenwahlrecht sowie die fehlende Rechtsgrundlage, Apotheken aus bestimmten Versorgungsbereichen auszuschließen.

Veröffentlicht:

MARBURG. Wie bereits kurz berichtet, können nach Urteilen der Sozialgerichte Darmstadt und Marburg gesetzlich Krankenversicherte nicht verpflichtet werden, individuell zubereitete Krebsmedikamente nur aus bestimmten Apotheken zu beziehen.

Entsprechende "Exklusivverträge" der AOK Hessen für Zytostatika entfalten keine "Exklusivwirkung", entschied etwa das Sozialgericht (SG) Marburg. Das Wahlrecht der Patienten gehe vor. Inzwischen wurde auch die Urteilsbegründung veröffentlicht.

Die AOK hatte für 23 Gebiete in Hessen die Zytostatikaversorgung europaweit ausgeschrieben. Die Zuschlagsapotheken sollten regional alle AOK-Versicherten versorgen. Darüber informierte die Kasse auch die Ärzte.

Doch zwei Onkologen einer Gemeinschaftspraxis informierten ihre Patienten, dass sie ein Recht auf freie Apothekenwahl hätten. Im selben Haus wie die Praxis befindet sich eine Apotheke, die Zytostatikazubereitungen herstellt. Die meisten Patienten wünschten weiterhin eine Belieferung von dort.

An der AOK-Ausschreibung hatte sich diese Apotheke nicht beteiligt. Daher bezahlte die AOK ihr die Zytostatikazubereitungen nicht mehr. Der Apotheker klagte Vergütungen in Millionenhöhe ein und bekam nun vom SG Marburg recht.

Rabattverträge bewirkten keine Monopolstellung einzelner Apotheken für bestimmte Arzneimittel, betonte das Sozialgericht. Einen teilweisen Ausschluss der Apotheken von bestimmten Leistungen lasse das Gesetz derzeit nicht zu.

Und die Patienten hätten gerade bei den Zytostatikazubereitungen "ein besonderes und schützenswertes Interesse an der eigenen Wahl ihrer Apotheke". Gegen dieses Urteil hat das Sozialgericht die Sprungrevision zum Bundessozialgericht in Kassel zugelassen. (mwo)

Az.: S 6 KR 84/14

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Freie Apothekenwahl!

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tenecteplase nach 4,5 Stunden

Schlaganfall: Auch die späte Lyse lohnt sich noch

Lesetipps
Dr. Carsten Gieseking

© Daniel Reinhardt

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

70 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025

Eine Spritze für eine RSV-Impfung liegt auf dem Tisch.

© picture alliance / Ulrich Baumgarten

Update

Umfrage unter KVen

Erst sechs Impfvereinbarungen zur RSV-Prophylaxe Erwachsener