Hilfsmitteleinkauf
Keine Lösung im Streit um Open House
Die KKH beharrt auf einseitiger Konditionenvorgabe. Die SPD-Abgeordnete Martina Stamm-Fibich plädiert für weitere Verhandlungen.
Veröffentlicht:BERLIN. Bei einem Gesprächstermin zur Problematik von Open-House-Verträgen in der Hilfsmittelversorgung konnten sich die Beteiligten am Dienstag auf keine Lösung einigen. Eingeladen hatte die SPD-Gesundheitsexpertin Martina Stamm-Fibich, gekommen waren Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, der Medizinprodukteindustrie und der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), die als derzeit konsequenteste Verfechterin der Open-House-Verträge gilt.
Zur Erinnerung: Diese einseitigen Konditionenvorgaben stoßen bei den Anbietern auf vehemente Kritik. Auch das Bundesversicherungsamt hat deren Unzulässigkeit bereits bestätigt und der KKH einen entsprechenden Verpflichtungsbescheid zugestellt. Dagegen hat die Kasse Anfechtungsklage beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen erhoben. Eine Entscheidung steht noch aus.
Zwar hätten bei dem Gespräch alle Seiten Lösungsvorschläge unterbreitet, wie Stamm-Fibich mitteilte. Am Ende habe die KKH jedoch lediglich längere Fristen für den Beitritt zu ihren Open-House-Verträgen zugesichert.
Freiwillig will sich die Kasse vom Einkaufsmodell Open-House offenbar nicht verabschieden. Stamm-Fibich appellierte im Anschluss an die Diskussion, "jetzt nicht auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zu warten". Die Interessenvertreter sollten weiter verhandeln.
"Wir brauchen eine kurzfristige Lösung, die sowohl der Krankenkasse als auch den Leistungserbringern gerecht wird". Auch nach Auffassung Stamm-Fibichs, die Berichterstatterin für das HHVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) war, wird "mit den Open-House-Verträgen der KKH die Intention des Gesetzgebers, dass Verhandlungen zwischen Kassen und Leistungserbringern stattfinden sollen, schlichtweg übergangen".
Rehavital bleibt am Ball
Unterdessen hat die Anbietergemeinschaft Rehavital in einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Hamburg einen abschlägigen Bescheid erhalten. Vorgegangen war Rehavital gegen Open-House-Ankündigungen der KKH zum Einkauf von Inhalations- und Atemtherapiegeräten sowie zum Bezug von Antidekubitus-Artikeln.
Das Gericht habe die Eilbedürftigkeit des EV-Antrages mit der Begründung verneint, die KKH befinde sich noch in der Phase der Markterkundung, berichtet Rehavital-Geschäftsführer Ralf Kaspar Kemmerling. Insofern sei der Eilantrag zu früh erfolgt.
In der Sache selbst habe sich das Gericht nicht zu Open-House-Modellen im Hilfsmitteleinkauf geäußert. Man habe bereits Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt, versichert Kemmerling. "Für uns ist die Sache noch lange nicht erledigt." (cw)