Verkaufspraktiken
Keine Sanktionen gegen Debeka
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Ermittlungen gegen die Debeka wegen mancher Verkaufspraktiken in der Vergangenheit abgeschlossen. Insgesamt kommt der Versicherer glimpflich davon.
Veröffentlicht:KÖLN. Die Finanzaufsicht BaFin hat der Debeka wegen mancher Verkaufspraktiken in der Vergangenheit eine Rüge erteilt.
Nach Einschätzung der BaFin ist bei der Gewinnung von Neukunden einiges schief gelaufen. Sanktionen hat sie gegen den Versicherer aber nicht verhängt.
Im Herbst vergangenen Jahres war der größte private Krankenversicherer wegen seines Vertriebssystems in der Beamtenschaft in die Kritik geraten.
Dabei ging es sowohl um die sogenannten Tippgeber im öffentlichen Dienst als auch um den Vorwurf, Mitarbeiter des Versicherers hätten Adressen von Beamtenanwärtern gekauft und sich dadurch Wettbewerbsvorteile verschafft.
Tippgeber sind nebenberuflich tätig und dürfen Kontakte mit potenziellen Kunden herstellen, selbst aber keine Verträge abschließen.
Herkunft der Daten nicht immer nachvollziehbar
Die Debeka hatte die Wirtschaftsprüfer von KPMG mit der internen Untersuchung der Vorgänge beauftragt. Der KPMG-Bericht liegt der BaFin vor, zudem hat sie eigene Ermittlungen vorgenommen.
Nach Abschluss der Prüfung hat die Aufsicht dem Versicherer mitgeteilt: "Insgesamt ist festzustellen, dass die konkrete Umsetzung Ihrer Vorgaben zur Geschäftsorganisation Lücken und Mängel aufweist, die zwar die festgestellten Problemfälle nicht beabsichtigt, ihnen aber auch nicht im gebotenen Maße vorgebeugt oder sie gegebenenfalls verhindert hat."
Die Aufsicht listet eine Reihe von Dingen auf, die nicht korrekt gelaufen sind.
Dazu zählt der Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Herkunft der Daten könne nicht immer nachvollzogen werden, auch über ihre Rechtmäßigkeit bestünden zum Teil Zweifel.
Die BaFin wirft der Debeka zudem vor, Mitarbeiter nicht ausreichend für den Datenschutz sensibilisiert und die Vertriebstätigkeit nicht ausreichend kontrolliert zu haben. Fehlende Prozess-Standards haben anscheinend dazu geführt, dass systematische Verstöße gegen Compliance-Regeln nicht offenkundig wurden.
BaFin stellt System der Tippgeber nicht in Frage
Das System der Tippgeber, mit dem auch andere Versicherer arbeiten, ist von der BaFin offenbar nicht in Frage gestellt worden. Dennoch will die Debeka zunächst einmal keine neuen Tippgeber mehr einsetzen.
"Auch wenn die BaFin das Vertriebssystem der Debeka nicht als solches beanstandet und keine Sanktionen ausspricht - ihre Aufforderung, eine Vielzahl von Maßnahmen und Strukturveränderungen an unserer Geschäftsorganisation vorzunehmen, ist klar und deutlich", lässt der Vorstandsvorsitzende Uwe Laue mitteilen. Für eine direkte Stellungnahme war Laue nicht zu erreichen.
Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und der Datenschützer zu den Vorwürfen gegen die Debeka laufen weiter. (iss)