Bundesdatenschutzbeauftragter
Kelber zeigt Unverständnis für Forderungen des Sachverständigenrates
Nach der datenschutzrechtlichen Generalkritik am Gehabe von Kassen und BMG weist Deutschlands oberster Datenschützer nun den Sachverständigenrat in die Schranken. Freiheit gebe es nicht um jeden Preis.
Veröffentlicht:Bonn/Berlin. Der Datenschutz ist speziell im deutschen Gesundheitswesen ein hochsensibles Thema. Folgerichtig ist es auch ein zäher Mammutprozess, die medizinisch-pflegerische Versorgung in Deutschland sowie die pharmazeutische und medizintechnische Forschung zu digitalisieren, wo dies sinnvoll erscheint. Einer, der den Datenschutz im Gesundheitswesen nicht nur qua Amt sehr ernst nimmt, ist Professor Ulrich Kelber, seines Zeichens Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ zeigt er daher auch wenig Verständnis für die vom Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) in seinem aktuellen Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“ gestellten Forderung nach mehr Flexibilität bei der Handhabung zum Beispiel der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Eine sinnvolle Nutzung von Gesundheitsdaten sei in Deutschland fast unmöglich, resümierte der SVR.
Und weiter: Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland könnten besser geschützt werden, wenn endlich die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich und wissenschaftlich sinnvoll genützt würden. Die Gesundheitsdaten sollten dafür über ihre Funktion als Träger von Abrechnungsinformationen hinaus der Verbesserung der Versorgung, der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung, aber auch der Forschung dienen, ohne die Patientensouveränität zu verletzen.
Kelber: DSGVO ist schon forschungsfreundlich
Es sei richtig, dass Deutschland in der Digitalisierung vorankommen müsse. Die Pandemie habe uns die Versäumnisse der letzten Jahre noch einmal sehr deutlich gemacht, so Kelber. Diese Digitalisierung müsse aber eine hohe Qualität haben und dürfe nicht einfach unsere gesellschaftlichen Werte über Bord werfen. „Das gilt insbesondere für den Gesundheitsbereich und den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten. Ich wundere mich darüber, dass der Sachverständigenrat jetzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränken will, um an Forschungsdaten zu kommen“, echauffiert sich der BfDI gegenüber der „Ärzte Zeitung“.
Und appelliert an den SVR, zur Vernunft zu kommen: „Wer wirklich an das Wohl der Patientinnen und Patienten denkt, kann nicht ernsthaft die Schwächung ihrer schützenden Grundrechte fordern. Abgesehen davon ist die Datenschutz-Grundverordnung bereits sehr forschungsfreundlich gestaltet.“
Mangelnde Einbindung beklagt
Kelber bleibt, wie bereits bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes für 2020 an diesem Donnerstag, bei seiner harten Linie. Zielführend für den Datenschutz im Gesundheitswesen sei einzig und allein, wenn der BfDI frühzeitig eingebunden und seine Einlassungen auch entsprechend umgesetzt würden – so sei die Corona-Warn-App zum Beispiel als voller Erfolg zu werten, bei der er entsprechend um seine Expertise gebenten worden sei.
Traf es im Tätigkeitsbericht Kassen und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), so bekommt jetzt der beim BMG angesiedelte SVR sein Fett weg. „Leider hat der Sachverständigenrat die Datenschutzaufsichtsbehörden bei seiner Recherche nicht nach einer Einschätzung gefragt. Als Informatiker würde ich mich über eine Digitalisierung freuen, die beides schafft: ein effizienteres Gesundheitssystem mit Datenschutz“, resümiert Kelber.