Prozessfinanzierer
Klagen ohne Kostenrisiko
Prozesse können sich zu teuren und langwierigen Angelegenheiten ausweiten. Selbst die Rechtsschutzversicherung hilft dann oft nicht weiter - sie deckt viele Kosten nicht ab. Hilfe bieten Prozessfinanzierer.
Veröffentlicht:KÖLN. Für Mediziner, die sich bei Kapitalanlagen falsch beraten fühlen und klagen möchten, kann sich die Anfrage bei einem Prozessfinanzierer lohnen.
Diese Unternehmen übernehmen normalerweise nur Fälle mit sehr hohen Streitwerten, doch bei Auseinandersetzungen rund um Kapitalanlageprodukte machen sie immer häufiger Ausnahmen.
Selbst wenn Ärzte eine Rechtsschutzversicherung haben, stehen sie meist ohne Deckung da, wenn sie zum Beispiel ihre Bank wegen Falschberatung verklagen wollen. Vor allem neuere Policen decken die Kosten von solchen Prozessen meist nicht.
Und der Gang vor Gericht ist teuer. Bei einem Streitwert bis 100.000 Euro fallen in der ersten Instanz schon Gerichts- und Anwaltskosten von 10.700 Euro an. Hinzu kommen oft noch Kosten für die Vorladung von Zeugen und Sachverständigen.
Will der Mediziner trotzdem klagen, aber nicht das Kostenrisiko tragen, kann er sich an einen Prozessfinanzierer wenden.
Das sind oft Tochterunternehmen von Versicherern wie die zum Rechtsschutzversicherer Roland gehörende Roland Prozessfinanz oder die zu Ergo gehörende Legial. Es gibt aber auch unabhängige Anbieter wie Foris.
Gewinnt der Kläger den Prozess oder endet er in einem Vergleich, muss er einen Teil der erstrittenen Summe an das Unternehmen abgeben, in der Regel 20 bis 30 Prozent. Unterliegt er, muss er nichts zahlen.
Mindest-Streitwert wird verlangt
Prozessfinanzierer akzeptieren aber längst nicht jeden Fall. Die Erfolgsaussichten müssen hoch und der Gegner muss zahlungskräftig sein. Zudem verlangen die Unternehmen Mindest-Streitwerte.
Bei Roland Prozessfinanz lag die Grenze bisher bei 50.000 Euro für Kunden, die auch eine Rechtsschutzpolice bei dem Unternehmen haben, und bei 100.000 Euro für alle anderen. Jetzt hat der Versicherer die Schwelle auf 5000 Euro gesenkt.
"Das Angebot ist für Roland-Kunden gedacht, die zwar eine Police haben, aber im aktuellen Fall keine Deckung bekommen, weil das Rechtsgebiet nicht im Versicherungsumfang enthalten ist", sagt Arndt Eversberg, Vorstandsmitglied bei Roland Prozessfinanz.
Das ist bei Erbrechts- oder Scheidungsstreitigkeiten der Fall. Das Angebot gilt für jede Art von Rechtsschutzpolice, also auch wenn Ärzte keinen privaten, sondern einen gewerblichen Rechtsschutz haben.
Rechtslage sollte gefestigt sein
Bei Nicht-Kunden gilt zwar nach wie vor die 100.000 Euro-Grenze, aber auch hier macht der Anbieter Ausnahmen. So hat Roland etwa den geschädigten Kunden des britischen Lebensversicherers Clerical Medical im August 2012 angeboten, auch bei kleineren Streitwerten die Prozesskosten zu übernehmen.
Clerical Medical hatte Verträge mit überzogenen Renditeversprechen verkauft - und sah sich einer Flut klagewilliger Anleger gegenüber.
Auch bei anderen Auseinandersetzungen aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts kann sich Roland vorstellen, die Finanzierung bei geringeren Streitwerten zu übernehmen. "Es muss viele ähnlich gelagerte Fälle geben, sodass eine standardisierte Prüfung möglich ist, und die Rechtslage muss gefestigt sein", sagt Eversberg.
Den Fall eines Anlegers, der seine Bank wegen individueller Falschberatung verklagen will, weil ihm trotz des Wunsches nach einer sicheren Anlage ein Schifffonds verkauft wurde, würde Roland eher nicht übernehmen.
"Aber wenn ein Fehler im Prospekt nachweisbar ist oder wie bei Clerical Medical das gesamte Anlagekonstrukt sittenwidrig ist, ist eine Finanzierung möglich", so Eversberg.
Kein Ersatz für die Versicherung
Ähnlich verfährt auch der Prozessfinanzierer Foris. Nachdem das Unternehmen die Streitwertgrenze zwischenzeitlich auf 50.000 Euro gesenkt hatte, nimmt es momentan eigentlich nur Fälle ab 200.000 Euro aufwärts an.
"In den vergangenen zwei Jahren hatten wir aber auch viele Fälle aus dem Kapitalanlagerecht, die deutlich unter 200.000 Euro lagen", sagt Edgar Stieglitz, Jurist bei Foris.
Ein Beispiel seien Verfahren gegen Banken, die Provisionen für die Vermittlung von Kapitalanlageprodukten, sogenannte Kickback-Zahlungen, nicht offengelegt haben. Auch Fälle aus dem gewerblichen Bereich übernehmen Prozessfinanzierer.
Bei Medizinern können das Prozesse gegen Kollegen in der Praxis sein, Streitigkeiten mit Krankenkassen über zu niedrige Zahlungen oder mit Herstellern medizinischer Geräte, weil sie nicht die versprochene Leistung bringen.
Ein Ersatz für eine Versicherung ist Prozessfinanzierung trotzdem nicht. "Sie kommt nur bei Klagen infrage, aber nicht dann, wenn der Arzt der Beklagte ist", sagt Eversberg von Roland Prozessfinanz.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Eine Chance, zu klagen