Qualitätsdaten
Klinik scheitert vor Gericht gegen AOK
Mit Qualitätsdaten Kliniken messen - und das auch noch veröffentlichen. Dagegen hatte eine Klinik etwas und zog gegen die AOK vor Gericht. Ohne Erfolg.
Veröffentlicht:BERLIN. Erfolg für den AOK-Bundesverband vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Wie die "Ärzte Zeitung" am Donnerstag in Berlin erfahren hat, hat das Gericht hat am Mittwochabend die Beschwerde des St. Antonius-Hospitals Eschweiler gegen den AOK-Bundesverband zurückgewiesen.
Das Krankenhaus hatte mit der Klage das Einspeisen der vom Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) entwickelten QSR-Daten in den AOK-Krankenhausnavigator angegriffen. Dabei wurde es von der Landeskrankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Derzeit ist ein weiteres Verfahren gegen die Verwendung der Datensätze vor dem Sozialgericht Köln anhängig. Kläger sind die Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl. Dem AOK-Bundesverband wurde in beiden Fällen vorgeworfen, dass Versicherte nicht nachvollziehen könnten, wie die Bewertungen im Krankenhaus-Navigator zustande kämen.
Das Urteil, gegen das noch Verfassungsbeschwerde eingelegt werden kann, hat weitreichende politische Auswirkungen. So veröffentlichen die 214 in der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) zusammengeschlossenen Kliniken die QSR-Daten freiwillig.
Schon bei Bekanntwerden der Klage hatte IQM-Vorstand Professor Axel Ekkernkamp, Chef des Unfallkrankenhauses Berlin-Marzahn gesagt, er kenne kein besseres Analyse-Instrument, das Patienten langfristig im Auge behalte. "Ich würde es sehr bedauern, wenn wir diese Zahlen aus dem Netz nehmen müssten", sagte Ekkernkamp damals.
Routinedaten sollen in dem von der großen Koalition beschlossenen Qualitätsinstitut eine gewichtige Rolle bei der Sektoren übergreifenden Qualitätssicherung spielen.
Ganz aus dem Schneider ist der AOK-Bundesverband aber noch nicht. Sollten die Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl vor dem Sozialgericht scheitern, könnte das Verfahren durch die Instanzen gezogen werden. Das könnte sich laut Auskunft des AOK-Bundesverbandes über Jahre hinziehen. (af)