Mitsprache im GBA
Länder sollen draußen bleiben
Mehr Mitsprache für die Länder im GBA: Das hat die Bundesregierung jetzt abgelehnt - zumindest bei der ambulanten Qualitätssicherung.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Bundesregierung hält beim geplanten Qualitätsinstitut die Tür zu: Ländervertreter sollen nicht unmittelbar Arbeitsaufträge an das Institut formulieren dürfen, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates.
Die Länderkammer pocht darauf, beim Qualitätsinstitut stärker als bisher im Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (FQWG) mitzureden. Am Donnerstag will der Bundestag das Gesetz abschließend beraten und beschließen. Eine formelle Zustimmung der Länderkammer zu dem Gesetz ist nicht nötig.
Das geplante Institut solle sich angesichts begrenzter Ressourcen auf die Themen konzentrieren, die aktuell im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beraten werden, heißt es in der Replik der Bundesregierung. Ein direktes Auftragsrecht der Länder könne in dem Institut zu "Priorisierungskonflikten" führen.
Auch von der Forderung, alle Länder an der inhaltlichen Arbeit des Instituts zu beteiligen, insoweit die Krankenhausplanung betroffen ist, hält die Bundesregierung nichts. Das würde die Arbeit der neuen Einrichtung "unverhältnismäßig erschweren und verlangsamen", heißt es.
Kein Fuß sollen Ländervertreter auch in den GBA bekommen, wenn dieser über Qualitätssicherung berät. Allenfalls will die Regierung ein "Mitberatungsrecht" der Länder in den Fällen prüfen, wenn Beschlüsse die Planungshoheit der Länder berühren.
Interessenkonflikte offenlegen
Vor der abschließenden Beratung des FQWG am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags wollen die Grünen noch Änderungen beim Qualitätsinstitut erreichen. Die künftigen Institutsmitarbeiter sollten demnach mögliche Interessenkonflikte und erhaltene Zuwendungen offenlegen, fordern die Grünen. Eine analoge Regelung gebe es bereits beim IQWiG, um die fachliche Unabhängigkeit des Instituts zu sichern.
In einem weiteren Antrag fordern die Grünen, dass Patientenorganisationen einen Vertreter mit Mitberatungs- und Antragsrecht in den Vorstand der Stiftung entsenden, die das Qualitätsinstitut gründet.
Patientenvertreter sollen nach dem Wunsch der Grünen auch ein unmittelbares Auftragsrecht an das Institut erreichen. Laut bisherigem Gesetzentwurf haben Patientenorganisationen nur ein Antragsrecht im GBA, aber kein Stimmrecht.
Dabei wollen die Grünen das Auftragsvolumen, das durch Patientenvertreter bewegt werden kann, auf fünf Prozent des gesamten, vom GBA finanzierten Auftragsvolumens begrenzen.
Mit dem FQWG sollen auch Huckepack mehrere aktuelle gesundheitspolitische Baustellen beackert werden. Dazu gehört unter anderem eine Verschiebung der budgetneuralen Konvergenzphase im neuen Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen (PEPP).
Regeln will die Koalition außerdem, dass bei der Ausschreibung von Impfstoffen Verträge mit mindestens zwei Herstellern geschlossen werden müssen. Soll sollen Lieferengpässe bei Herstellungsproblemen eines Unternehmens vermieden werden.
In einem weiteren Antrag sprechen sich die Regierungsfraktionen dafür aus, die Fördersumme für die Unabhängige Patientenberatung für das Jahr 2016 von 5,6 auf neun Millionen Euro aufzustocken. (fst)