Bremen
Kliniken protestieren gegen Strafzahlungen
Die Strafzahlungen im neuen MDK-Reformgesetz bedeuten für die Kliniken ein finanzielles Fiasko. Die Bremer Krankenhausgesellschaft geht an die Öffentlichkeit.
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Die Kassen prüfen auch mehr Fälle. Die Folge: Höherer Dokumentationsaufwand, weniger Zeit für Patienten.
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Bremen. Die Bremer Krankenhausgesellschaft (HBKG) protestiert mit einer Zeitungsanzeige gegen die Neuregelung von Strafzahlungen im neuen MDK-Reformgesetz: „Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!“
Die bisherige Praxis sah vor, dass die Krankenhäuser lediglich die Differenz zwischen der falschen und der berichtigten Rechnung zahlen mussten. Jetzt sind pro falscher Rechnung zehn Prozent des Differenzbetrages, mindestens aber 300 Euro fällig.

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7,4 Millionen Euro Strafe
„Von knapp 213 .000 Abrechnungsfällen im Land Bremen im Jahr 2017 wurden über 35 .000 von den Krankenkassen beanstandet, davon 25 .000, die von einer 300-Euro Mindeststrafzahlung betroffen wären“, erklärt die HBKG. „Das wären insgesamt mindestens 7,4 Millionen Euro allein an Strafen – und für viele Krankenhäuser ein finanzielles Fiasko.“
Zudem hätten die Bremer Kassen die Prüfquote zwischen 2014 und 2017 von 10,6 auf 16,7 Prozent der Fälle erhöht, weshalb immer mehr Personal in den Kliniken von den Patienten hin zur Dokumentation abgezogen werden müsse.
Patienten nicht auf die Straße setzen
Wenn zum Beispiel für einen Patienten nach einer OP noch keine Anschlussbehandlung geklärt werden konnte, dann bleibt der Patient natürlich im Krankenhaus, so die HBKG.
Durch das neue Gesetz wären die Bremer und Bremerhavener Krankenhäuser dann „gezwungen, den Patienten ohne Rücksicht auf die möglichen Folgen zu entlassen“, sagt Uwe Zimmer, Geschäftsführer der HBKG. „Sie müssten ihn quasi auf die Straße setzen und seinem Schicksal überlassen. Das tun sie aber nicht, denn unsere Krankenhäuser tragen soziale Verantwortung für ihre Patienten.“
Die Bremer Kliniken appellieren deshalb an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition, die Strafzahlungen zurückzunehmen.
Kasse verteidigt neue Regeln
Jörn Hons, Sprecher der AOK Bremen-Bremerhaven, verteidigt die Neuregelung im MDK-Reformgesetz. „Die AOK muss schon immer 300 Euro zahlen, wenn eine von der Kasse beanstandete Rechnung doch in Ordnung war“, sagt Hons der „Ärzte Zeitung“.
Jetzt habe das MDK-Reformgesetz lediglich für gleiche Bedingungen zwischen Kassen und Krankenhäusern gesorgt. „Und wenn die Krankenhäuser mit der Anschlussbehandlung nicht zurechtkommen, könnten die 300 Euro auch an uns fließen“, schlägt Hons vor. „Wir würden dann damit die Anschlussversorgung organisieren.“