Krankenhauszukunftsgesetz

Kliniken sollten lernen, in Szenarien zu denken

Das Coronahalbjahr hat viele Kliniken gebeutelt. Die Hilfsprogramme des Staates haben unterschiedlich gut geholfen. Jetzt könnte das Krankenhauszukunftsgesetz Investitionen in die Digitalisierung erleichtern – aber die Häuser müssen dafür gut vorbereitet sein.

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Telemedizin in der Klinik, Tablet mit Diagnosedaten eines Patienten.

Für Investitionen in moderne IT-Systeme sollen Krankenhäuser kräftige Zuschüsse erhalten, wenn das Parlament die Pläne der Regierung billigt. Förderanträge müssen dafür allerdings rechtzeitig gestellt werden.

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Düsseldorf. „Denn erstens kommt es anders und zweitens, als man denkt“ – Wann hätte dieses Sprichwort je besser gepasst für Kliniken als in diesem Jahr? Das Jahr begann mit der Debatte dazu, wie sich die Krankenhauslandschaft in Zukunft entwickeln solle; es folgte die Phase des Lockdowns, in der den Kliniken nach den Zahlen der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft von Mitte März bis Mitte Juni rund zehn Millionen Belegungstage verloren gingen, was etwa einem Drittel entspricht.

Abgefedert wurde dieser Rückgang durch staatliche Förderprogramme mit 50 . 000 Euro je neu geschaffenes Intensivbett und Pauschalzahlungen für leer stehende Betten, die im Krankenhausplan der Länder enthalten sind; und jetzt steht das Krankenhauszukunftsgesetz zur Entscheidung im Parlament an, das Milliarden für Investitionen in die Digitalisierung der Kliniken lockermachen soll – zugleich kocht die Strukturdebatte wieder hoch.

Ständiges Nachsteuern erforderlich

„Die Krankenhäuser müssen lernen, in Szenarien zu denken“, empfiehlt Michael Gabler, Bereichsleiter Firmenkunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Immer wieder änderten sich die Voraussetzungen, es gebe „kein richtig oder falsch“, sondern das Klinikmanagement müsse ständig nachsteuern.

Als Beispiel führt Gabler die anfänglich gezahlte Pauschale von 560 Euro pro ausgefallenem Behandlungstag (im Vergleich zur durchschnittlichen Auslastung des Vorjahres). Das sei bekanntermaßen nicht für jedes Haus ausreichend gewesen, vor allem für Häuser der Schwerpunktversorgung.

Im Sommer steuerte dann die Politik nach, es gibt nun zwischen 360 und 760 Euro, je nach Kosten- und Leistungssituation des Krankenhauses. „Auch das ist nicht immer passgenau“, gibt der apoBank-Experte zu bedenken. Für nicht belegte Privatbetten gibt es ohnehin keine Ersatzzahlungen, sondern nur für solche, die im Krankenhausplan der Länder enthalten sind.

Abstandsregeln können Reduzierung der Belegung bringen

Jetzt sei die Auslastung in den Kliniken wieder „halbwegs normal“, allerdings müssten die Häuser mehr für Hygiene aufwenden, auch die Dienstplanung sei aufwändiger, weil eine höhere Flexibilität erforderlich sei, wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter in Quarantäne müsse. Auch die Abstandsregeln träfen manche Häuser mehr als andere, etwa Kliniken, die noch mit Drei- und Vierbett-Zimmern ausgestattet seien, die nun nicht voll belegt werden könnten.

Zu dem Denken in Szenarien gehöre zum Beispiel durchzuspielen, welche Auswirkungen es habe, wenn das eigene Haus noch ein Jahr unter Corona-Bedingungen geführt werden muss – oder nur noch ein halbes Jahr.

Wie würde sich welches Szenario mit den neuen, komplexeren Zahlungsströmen auf die Liquidität auswirken? Wann könnten sich Investitionsentscheidungen rechnen, zum Beispiel in flexiblere Raumsysteme? Eine vorausschauende Planung, etwa in der Gewinnung von kompetenten Nachwuchskräften, die beispielsweise den Imagegewinn für die Pflegeberufe und auch das veränderte Konkurrenzumfeld aufgrund der Konjunkturkrise in anderen Branchen ausnutzt, könne sich später auszahlen.

4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung

Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser, das bis zu 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung der Notfallambulanzen und für Investitionen in digitale Anwendungen in Kliniken mobilisieren soll, wenn es wie geplant beschlossen wird, erfordert eine gute Planung: „Das Geld muss auch abgerufen werden, die Krankenhäuser müssen sich also genau überlegen, welche Investitionen in IT und IT-Sicherheit strategisch sinnvoll sind“, empfiehlt Michael Gabler.

Das heißt, dafür müssen dann auch Kapazitäten freigehalten werden, damit klar ist, für was investiert werden soll und die Förderanträge rechtzeitig gestellt werden. Wer dann noch eine tragfähige Mittelfristplanung, auch für die Finanzen, hat, der könne bei Bedarf auf Fremdmittel zur Finanzierung zugreifen, um das eigene Haus für die Zukunft nach Corona zu wappnen. (ger)

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