Regierungskreise
Kommt die Corona-Warn-App im Juni?
Deutschlands derzeit meist diskutierte App steht offenbar in den Startlöchern. Bis hierhin wurden bereits einige Steine aus dem Weg geräumt. Doch der Weg ist noch nicht zu Ende gegangen: Forderungen nach einer gesetzlichen Regelung werden laut.
Veröffentlicht:Berlin. Voraussichtlich Mitte Juni – und damit rund zwei Monate später als anfänglich geplant – soll die deutsche Corona-Warn-App in einer ersten Version verfügbar sein, wie jetzt aus Regierungskreisen bekannt wurde.
Schon kommende Woche wollen die an der Entwicklung beteiligten Unternehmen T-Systems und SAP erste Informationen über Architektur und Struktur des Programmcodes für die Überprüfung durch eine breite Öffentlichkeit „Open Source“ zur Verfügung stellen. Bund und Länder hatten sich auf einen transparenten Umgang mit den App-Daten ausgesprochen. Zuletzt stand die Corona-Warn-App immer wieder im Kreuzfeuer diverser Kritiker.
Regierung reagiert auf Kritiker
Die Kritik reichte von der Angst vor einer App-Pflicht bis hin zu gravierenden Datenschutzbedenken. Letzteres führte Ende April dazu, dass die Bundesregierung von ihrem ursprünglichen Plan einer zentralen Speicherung der Daten auf einem Server umgeschwenkt ist. Jetzt wird ein Konzept verfolgt, nach dem Daten dezentral auf den Smartphones der App-Nutzer gespeichert werden. Ein automatischer Austausch der Nutzerdaten mit den Behörden soll ausdrücklich nicht erfolgen. Und auch in puncto App-Pflicht hat die Bundesregierung ihren Kritikern den Wind aus den Segeln genommen: Der Einsatz der App durch die Bürger soll nach dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ erfolgen.
Forderung nach gesetzlicher Regelung
Den Grünen geht das bisherige Einlenken der Regierung indes nicht weit genug. Sie fordern eine gesetzliche Regelung für die Corona-Warn-App. Das sei „dringend notwendig, um Transparenz zu erhöhen und für die notwendige Rechtsklarheit zu sorgen“, sagte der stellvertretende Fraktionschef Konstantin von Notz der Deutschen Presse-Agentur. Die Grünen brachten einen entsprechenden Antrag im Bundestag ein.
Die Bundesregierung plante bisher keine eigene gesetzliche Grundlage für die App, wie aus einer Antwort von Donnerstag auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten hervorgeht. Dort heißt es, dies erscheine nicht notwendig, da die App geltendes Recht unter anderem bei Datenschutz und Informationssicherheit einhalten müsse.
Dem pflichtet auch der Vorsitzende des IT-Verbandes Bitkom im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ bei. Darin warnte Achim Berg vor „parlamentarischem Klein-klein“ und verweist auf die geltenden Datenschutzverordnungen, die einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen vorgeben.
Fokus: Unterbrechung der Infektionskette
Die für Mitte Juni angekündigte erste Version der Warn-App wird sich Angaben zufolge sehr stark auf die Kernfunktion der Unterbrechung von Infektionsketten konzentrieren. Der Informationsaustausch zwischen den Apps, um Nutzer über mögliche Risiko-Kontakte zu informieren, soll aller Voraussicht nach über Bluetooth laufen. Google und Apple, die Marktführer für Smartphone-Betriebssysteme, arbeiten bereits an einer gemeinsamen Schnittstelle für die Systeme. Die Schnittstellen werden nach Angaben der Unternehmen zunächst für jeweils eine Anwendung pro Land verfügbar gemacht – im Fall Deutschland wohl für die von der Bundesregierung beauftrage Anwendung von SAP und T-Systems, die nach eigenen Angaben eng mit Apple und Google zusammenarbeiten.
Zweite Version schon im Hinterkopf
Im Einzelnen soll die Entfernung zwischen Smartphones anhand der Bluetooth-Signalstärke gemessen werden. Die Smartphones sollen zugleich per Bluetooth Krypto-Schlüssel austauschen, die sich alle zehn bis 20 Minuten ändern. Wenn ein Nutzer seine Infektion meldet, werden die Nutzer benachrichtigt, die in den vergangenen Tagen seinen Schlüssel empfangen haben.
Erst in einer späteren zweiten Stufe werde eine freiwillige Datenspende an einen Forschungsserver möglich sein, um noch mehr Erkenntnisse gewinnen zu können. Zudem würden die Möglichkeiten für ein europaweites Zusammenwirken der App mit den Applikationen anderer Länder bei der Entwicklung mitgedacht. (mit Material von dpa)