Telematikinfrastruktur
Konnektoren jetzt auch für KVen
Vertragsärzte werden schon bald mit ihrer KV über die Telematikinfrastruktur kommunizieren können – wenn diese mitmacht. Die Voraussetzungen dafür stehen jedenfalls.
Veröffentlicht:Berlin. In wenigen Wochen soll die Telematikinfrastruktur auch für Organisationen im Gesundheitswesen nutzbar sein. Zu diesen Organisationen können auch die ärztlichen und zahnärztlichen Körperschaften gehören. Das hat die Betriebsgesellschaft gematik am Mittwoch angekündigt.
Die Voraussetzung dafür – eine spezielle Institutionskarte (SMC-B ORG) – ist demnach jetzt fertig für die Anwendung. Darüber sollen KVen und KZVen zum Beispiel künftig über den Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) Informationen mit ihren Mitgliedern austauschen können.
Zur Erinnerung: Auch Arztpraxen haben eine eigene SMC-B, die in der Regel dauerhaft in einem Kartenterminal gesteckt ist und den Zugang zur Telematikinfrastruktur ermöglich. Nun gibt es eine solche Karte auch für die Körperschaften.
Weniger Medienbrüche im Gesundheitswesen
„Unsere Vision von einem Gesundheitswesen, in dem alle – und zwar wirklich alle – untereinander kommunizieren können, wird immer greifbarer“, betont Lars Gottwald, Leiter des Business-Teams bei der gematik laut Pressemitteilung. Das werde dazu beitragen, Medienbrüche in der Verwaltung des Gesundheitswesens weiter zu reduzieren.
Die Karte SMC-B ORG gewähre berechtigten Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens einen kontrollierten Zugang zur Telematikinfrastruktur, heißt es weiter. Ein Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte und medizinische Anwendungen sei ausgeschlossen. Vorreiter unter den Körperschaften waren die KZVen gewesen, die bereits den KIM-Vorgänger, KOM-LE, nutzen wollten, um beispielsweise Abrechnungen zu übertragen. Vorstellbar wäre das auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen, falls diese nicht ewig zweigleisig fahren wollen. Bisher werden Abrechnungen meist über das Sichere Netz der KVen (SNK) übertragen.
Auch KVen brauchen Konnektor und Kartenleser
Nach einer Ausschreibung Anfang des Jahres habe die gematik nun D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, beauftragt, bis Ende des dritten Quartals ein Antrags- und Freigabeportal für die Kartenherausgabe bereitzustellen. Als Kartenherausgeber verifiziere die gematik die Berechtigung der einzelnen Antragssteller und gebe den Antrag frei. Anschließend produziere D-TRUST die Karte und übernehme auch den Versand, erläutert die gematik.
Für einen Zugang zur Telematikinfrastruktur benötigen Organisationen und Institutionen – neben der SMC-B ORG – einen eHealth-Konnektor, ein Kartenterminal sowie einen VPN-Zugangsdienst. Um KIM nutzen zu können, bedarf es zudem einer KIM-Emailadresse. Sobald beispielsweise KVen angebunden sind, lassen sich über KIM unter anderem administrative Prozesse vereinfachen. (ger)