GASTBEITRAG
Konsequente Aufklärung ist der beste Schutz
Der Umfang einer ärztlichen Aufklärung ist nicht immer gleich. Er hängt ab von der jeweiligen Situation. Bei der Erstverordnung eines Präparates zum Beispiel muss anders aufgeklärt werden als bei Folgeverordnungen oder beim Ausschluss von Aut idem.