Urteil
Krankenhaus im Streit um Beatmung eines auch heimbeatmeten Patienten erfolgreich
Die Richter am Landessozialgericht in Essen stellen in einem Urteil klar, dass für heimbeatmete Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden, analog die Regeln für intensivmedizinisch versorgte Patienten gelten, bei denen die maschinelle Beatmung über Maskensysteme erfolgt.