Kryokonservierung auf Kassenkosten

KASSEL (mwo). Der drohende Verlust der Empfängnisfähigkeit durch eine Chemotherapie kann eine Krankheit sein.

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Das entschied kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Betroffene Frauen, die deshalb Eierstockgewebe gefrierlagern wollen, sollten daher hierfür eine Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse beantragen, um sich eventuelle Ansprüche zu sichern. Ob die Kasse tatsächlich zahlen muss, ist nach dem BSG-Urteil allerdings noch offen.

Bei der Klägerin war im Alter von 26 Jahren ein Mammakarzinom entdeckt worden. Weil sie noch Kinder bekommen wollte, nach der geplanten Chemotherapie aber wohl nie mehr einen Eisprung haben würde, beantragte sie bei ihrer Krankenkasse, die Kosten für die Entnahme und Aufbewahrung von Gewebe aus den Eierstöcken zu übernehmen. Dies sollte dann später reimplantiert werden. Doch die Kasse lehnte ab: Die Kryokonservierung sei keine Krankenbehandlung. Trotzdem ließ sich die Frau Gewebe entnehmen. Die Lagerkosten von 143 Euro pro Halbjahr trägt sie seitdem selbst.

Nach dem Kasseler Urteil muss die Kasse vielleicht doch noch zahlen, längstens bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres. Kein Anspruch bestehe auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung; hier sehe das Gesetz einen Zuschuss vor. Die "unmittelbare, konkrete Gefahr des Verlustes der Empfängnisfähigkeit" sei aber als Krankheit zu sehen, urteilte das BSG. Da der Gemeinsame Bundesausschuss noch nicht über die Methode als Krankenbehandlung entschieden habe, seien die Kassen nur zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn sie "dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht". Dies soll nun das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg aufklären.

Az.: B 1 KR 10/09 R

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