Entscheidung vertagt

Künstliche Befruchtung – Straßburg weist lesbisches Paar an heimische Gerichte zurück

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STRAßBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat nicht wie erwartet entschieden, ob Frankreich lesbischen Ehepaaren medizinische Hilfen zur künstlichen Befruchtung verweigern darf. Die Klägerinnen hatten im Mai 2014 geheiratet und dann im Dezember 2014 für eine künstliche Befruchtung eine Klinik in Toulouse aufgesucht.

Diese verweigerte die Behandlung unter Hinweis auf ein neues Gesetz. Die Frauen riefen direkt den EGMR an, der verwies sie nun an die Gerichte in Frankreich (Az.: 22612/15). Dort habe das Verfassungsgericht das Gesetz zwar bereits unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung geprüft, aber noch nicht unter dem des Rechts auf Privat- und Familienleben. (mwo)

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