Korruption

Länder legen alternativen Entwurf vor

Der Bundesrat will schärfer als Gesundheitsminister Bahr gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen. Hamburg hat dazu einen eigenen Entwurf eingebracht.

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BERLIN. Der Hamburger Senat hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. Mit diesem Vorstoß hat sich der Bundesrat vergangen Freitag in Berlin befasst: Der Entwurf wird jetzt im Justizausschuss der Länderkammer weiterberaten.

Er sieht vor, dass Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als eigene Straftatbestände im Strafgesetzbuch als Paragraf 299a StGB eingeführt werden.

"Wir müssen auch über strafrechtliche Sanktionen sicherstellen, dass ausschließlich medizinische Gründe für eine Therapieentscheidung maßgeblich sind", sagte die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) im Vorfeld der Bundesratssitzung. Das betreffe alle Gesundheitsberufe, nicht nur Ärzte.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will hingegen die Regelungen bei der Bekämpfung von Betrug und Bestechung im Gesundheitswesen im Sozialgesetzbuch verankern.

Im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" sagte er: "Ein Privatarzt hat nicht mit der Versicherung, sondern mit dem Patienten einen Vertrag, das ist ein Unterschied."

Zum Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hatte 2012 geurteilt, dass niedergelassene Ärzte weder Amtsträger noch Beauftragte im Sinne des Strafgesetzbuches sind. Die schwarz-gelbe Koalition will diese Lücke mit einem Änderungsantrag zum Präventionsgesetz schließen.

Dies soll in der kommenden Woche abschließend im Bundestag beraten werden. Es gilt jedoch als sehr wahrscheinlich, dass der Bundesrat das Gesetz stoppen wird. Es ist zwar im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, die SPD-Ländermehrheit könnte jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen. (sun/bee)

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