OP-Assistenten
Ländervorschlag jetzt im Bundestag
BERLIN. Die Forderung der Bundesländer nach einer eineitlichen Ausbildung von OP-Assistenten hat jetzt den Bundestag erreicht.
Die Bundesregierung lehnt bislang jedoch eine isolierte Regelung für den OTA ab. Derzeit werde eine bundesrechtliche Ausbildungsregelung für den OTA sowie für die Anästhesietechnische Assistenz (ATA) vorbereitet.
Der Gesetzesentwurf solle dabei auch die "Entwicklung weiterer Zweige des Funktionsdienstes im Op-Bereich" berücksichtigen.
Im Gegensatz zum Bundesrat geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass eine kostenneutrale Finanzierung der Ausbildung möglich ist. Kompensationseffekte könnten nur durch den Abbau von Ausbildungskapazitäten in der Krankenpflege entstehen, heißt es. (chb)