Vorstand soll Konzept vorlegen
Mainzer Unimedizin soll keine Verluste mehr machen
Seit Jahren steckt die Mainzer Unimedizin in den roten Zahlen, das Land muss Millionenbeträge ausgleichen. Damit soll in spätestens fünf Jahren Schluss sein. Ein ambitioniertes Ziel.
Veröffentlicht:Mainz. Nach Jahren mit Millionenverlusten soll die Universitätsmedizin Mainz bald verlustfrei arbeiten. Der Aufsichtsrat habe den Vorstand aufgefordert, bis zum Jahresende ein Konzept zu erarbeiten, mit dem das Defizit in fünf Jahren auf null gesenkt werde, sagte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD), der dem Aufsichtsrat vorsitzt, der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
Jahresergebnis 2023
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Die schwierige Finanzlage der Unimedizin sei zwar an vielen Stellen erklärbar, sagte Hoch. Alle Universitätsklinika in Deutschland seien im vergangenen Jahr defizitär gewesen, aber anderswo sei der Verlust nicht so groß gewesen wie in Mainz. „Es kann nicht sein, dass ein medizinischer Betrieb seitens des Landes mit 100 Millionen Euro zusätzlich bezahlt wird“, sagte Hoch mit Blick auf den Verlust von fast 114 Millionen Euro im vergangenen Jahr. „Nur um das zu verdeutlichen: Wir haben letztes Jahr der Unimedizin jede Woche rund zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Patientenversorgung aufrechtzuerhalten.
Minister Hoch: Der Weg wird steinig und lang
Angesichts solcher Beträge müssten nun auch innere Herausforderungen systematisch angegangen werden, sagte der Minister. Da sei man sich auch mit dem in großen Teilen vor nicht allzu langer Zeit neu besetzten Vorstand einig. „Ich bin sehr zufrieden, wie sich der Vorstand an die Arbeit gemacht hat. Das ist ein wahnsinnig dickes Brett“, sagte Hoch. „Nach meinem Eindruck ziehen alle an einem Strang. Trotzdem wird der Weg noch hart, steinig und lang.“
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Mehr Flexibilität und ein effizienteres Besetzungsverfahren von wichtigen Posten soll künftig ein neues Universitätsmedizingesetz bringen. Das war kürzlich in den Landtag eingebracht worden. Hoch sagte, er hoffe, dass die Novelle noch vor Jahresende in Kraft treten kann. Zudem stünden einige Stellenbesetzungen an. So solle nach dem im Gesetz dann festgelegten neuen Verfahren etwa ein neuer wissenschaftlicher Vorstand gefunden werden, kurzfristig müsse aber zunächst eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für die Pflegevorständin Marion Hahn gefunden werden. (dpa)