Verhandlungen
COVID-Impfung: KVen und Kassen wohl weit entfernt von Honorareinigung
Bisher bekommen Ärztinnen und Ärzte für eine Impfung gegen COVID-19 28 Euro Honorar, die der Staat übernimmt. Das ändert sich am 7. April. Über ein neues Honorar verhandeln Kassen und KVen in den Ländern. Doch die Positionen scheinen weit auseinanderzuliegen, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“.
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Corona-Impfung: Künftig zahlen die Krankenkassen dafür. Nur wie viel, ist noch ungeklärt. (Symboldbild mit Fotomodell)
© Benjamin Nolte/dpa-tmn/picture alliance
Berlin. Bei den Verhandlungen über die Ergänzung der regionalen Impfvereinbarungen um die COVID-19-Impfung scheinen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) in ihren Positionen noch weit auseinanderzuliegen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) in ihrer Freitagausgabe.
Hintergrund: Wenn die Impfung gegen COVID-19 ab dem 7. April zur Regelversorgung wird, dann fällt der Anspruch von Ärztinnen und Ärzten gegen den Staat weg. Dieser zahlt bis dato 28 Euro je Impfung, am Wochenende sogar 36 Euro. Künftig werden nun die Krankenkassen in der Zahlungspflicht sein, und dafür müssen sich Kostenträger und KVen in den Regionen über eine Ergänzung der Impfvereinbarungen einig werden.
Apotheken schneller als Praxen?
Anfang März hatte der Vorstand der KV Berlin in einer Vertreterversammlung schon darauf hingewiesen, dass es bei den Verhandlungen mit den Kassen Schwierigkeiten gebe und ein Vertragsabschluss bis zum 7. April nicht in greifbarer Nähe sei.
Nach den jetzigen Recherchen von SZ, NDR und WDR scheint bundesweit eine Einigung in keiner KV in Sicht zu sein. Nach dem Bericht fordern die KVen beispielsweise in Westfalen-Lippe, Niedersachsen und Sachsen, dass das Honorar für die COVID-19-Impfung auch zukünftig bei 28 Euro liegen solle. Das Honorar für eine Impfung gegen Influenza beträgt je nach KV dagegen zwischen 7,86 und 9,80 Euro.
Kommentar zur COVID-Impfung in der Regelversorgung
Kompromisse sind beim COVID-Impfhonorar gefragt
Bis 1. April sollen allerdings auch GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) eine Rahmenvereinbarung zur Corona-Impfung in Apotheken schließen. Diese Verhandlungen seien auf einem guten Weg, hieß es zu Wochenbeginn bei einem ABDA-Symposium. Alles deutet demnach darauf hin, dass kein Schiedsstellenbeschluss vonnöten ist und die Vereinbarung termingerecht steht.
Sollten sich bis dahin nicht auch Kassen und KVen auf Corona-Impfvereinbarungen verständigt haben, könnten die Apotheker mit ihren Angeboten regional vorpreschen.
Ausnahmehonorar während der Pandemie
Unter dem früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war das COVID-19-Impfhonorar auf 20 und später sogar auf 28 Euro festgelegt worden, um die Impfkampagne kräftig anzukurbeln. Außerdem war zu Beginn der Kampagne der Gesprächsbedarf für die Aufklärung höher als für herkömmliche Impfungen. Einen Unterschied zwischen GKV- und privat Versicherten gab es dabei nicht.
Falls KVen und Krankenkassen sich in den Ländern nicht rechtzeitig vor Ostern einigen sollten, dann könnten Ärztinnen und Ärzte diese Leistungen nach den üblichen Sätzen (unter anderem GOÄ-Nummern 1, 5 und 375) privat abrechnen, Patienten könnten sich das Geld dann per Kostenerstattung bei den Krankenkassen wiederholen.
Aktuell lassen sich nur noch wenige Patientinnen und Patienten gegen COVID-19 impfen: Nach den offiziellen Zahlen aus der Corona-Warn-App liegt der aktuelle 7-Tage-Mittelwert bei nicht ganz 2500 Corona-Impfungen pro Tag. (ger/cw/juk)