Schiedsamt entscheidet
Mehr Geld für Sachsens Ärzte
Das Schiedsgericht hat im sächsischen Honorarstreit entschieden. Die KV ist nicht richtig zufrieden - und ob die Kassen den Schiedsspruch akzeptieren, ist noch offen.
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Geld für ärztliche Leistungen - um 8,4 Prozent soll die Gesamtvergütung in Sachsen steigen.
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DRESDEN. Die langwierigen Verhandlungen zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung in Sachsen sind beendet. Das Schiedsgericht hat in seiner zweiten Sitzung ein Urteil gesprochen.
Um 8,4 Prozent steigt die Gesamtvergütung in diesem Jahr. Das ist nur das Mindestziel, das die KV erreichen wollte.
"Richtig zufrieden sind wir nicht", sagte Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV, der "Ärzte Zeitung". Die KV wolle den Schiedsspruch aber akzeptieren.
Schiedsamt nutzt Ausnahmeregel
KV und Kassen verhandeln bereits seit November. Die KV forderte von Beginn an eine höhere Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen: Ziel war eine Summe, die deutlich über die im Herbst auf Bundesebene vereinbarte vierprozentige Vergütungssteigerung hinausgehen sollte.
Die KV begründete dies mit der höheren Morbidität in Sachsen. Die Kassen verweigerten diesen Morbiditätszuschlag, so dass das Schiedsgericht angerufen werden musste.
Die jetzt im Urteil verkündete Steigerung setzt sich aus zwei Posten zusammen. So erkannte das Gericht zunächst eine Steigerung der Gesamtvergütung um sieben Prozent an.
Hinzu kommt eine Steigerung um weitere 1,38 Prozentpunkte - damit sollen Nachteile kompensiert werden, die der KV aufgrund der Ausbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen entstanden wären.
Es geht dabei um den Zuwachs psychotherapeutischer Behandlungen im Freistaat in den vergangenen Jahren. "Nur bei uns ist das so massiv angestiegen", erklärte Heckemann.
Das Budget für diese Leistungen sei seit 2010 aber konstant auf der Grundlage von 2008 berechnet worden, mit einem Minuseffekt für die KV. "Wir mussten aus unserem Topf stetig mehr für die Psychotherapeuten zahlen, als wir von den Kassen bekommen haben."
Da bei der jetzt erfolgten Ausbudgetierung die Summe, die 2012 gezahlt wurde, maßgeblich ist, "hätten wir auf alle Ewigkeit einen Verlust für die anderen Arztgruppen hinnehmen müssen", so Heckemann.
Mit dem Aufschlag von 1,4 Prozentpunkten habe das Schiedsgericht eine Ausnahmeregel genutzt, für die sich die KV Sachsen auf Bundesebene eingesetzt habe. "Weil wir wussten, dass es uns besonders betreffen würde."
KV wird nicht klagen
Heckemann wertete den Spruch des Schiedsamts als "erneute Bestätigung, dass unsere Auffassung geteilt wird, dass es notwendig ist, die vorhandene Morbidität zu berücksichtigen".
Gerade deswegen hätte man sich aber eine stärkere Erhöhung der Gesamtvergütung gewünscht, Heckemann spricht von rund zwölf Prozent.
Eine Klage der KV gegen den Spruch schließt er allerdings aus. Offen ist die Reaktion der Kassen.
Im Nachbarland Sachsen-Anhalt klagten diese kürzlich gegen den Schiedsspruch. Dirk Bunzel, Sprecher des vdek Sachsen, erklärte dazu: "Wir werden das Ergebnis erst detailliert für uns bewerten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden."