Bundesrat

Mindestlohn greift auch für Minijobber

Veröffentlicht:

BERLIN. Ab 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Den Weg dafür machte der Bundesrat am Freitag in Berlin endgültig frei.

Die Länderkammer billigte das eine Woche zuvor schon vom Bundestag verabschiedete Gesetz mit großer Mehrheit.

Für Praxen ist wichtig, dass der neue Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung - und damit auch für Minijobber -, gilt, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website klarstellt.

Ausgenommen sind allerdings Jugendliche unter 18 Jahren sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung.

Ebenso außerhalb des Mindestlohnes laufen Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten innerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums. (dpa/reh)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Auftakt

Neuer MFA-Tarifvertrag: Verhandlungen in Berlin gestartet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Silouetten von Menschen in unterschiedlichen Farben.

© tydeline / stock.adobe.com

SAID, SIDD, SIRD, MOD und MARD

Das steckt hinter den fünf neuen Diabetes-Subtypen

Organ wird bei OP entnommen

© horizont21 / stock.adobe.com

Vom Opt-in zum Opt-out

Studie: Widerspruchslösung erhöht Organspende-Zahlen nicht