Studie
Mindestlohnverstöße treffen Beschäftigte und Kassen
DÜSSELDORF. Durch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden Beschäftigten und Sozialkassen Milliardenbeträge vorenthalten. 2016, dem aktuellsten, für das aussagekräftige Daten vorliegen, summierten sich Lohnausfälle und Mindereinnahmen der Sozialversicherung durch Verstöße gegen den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf rund 7,6 Milliarden Euro, so eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Rechne man auch noch Umgehungen allgemeinverbindlicher Branchenmindestlöhne hinzu, wie es sie in der Altenpflege gibt, ergäbe sich für 2016 eine Gesamtsumme von rund 9,9 Milliarden Euro, die Arbeitgeber durch Umgehungen von Mindestlöhnen Arbeitnehmern und Sozialversicherungen vorenthalten haben. (maw)