COVID-19

Ministerium sieht keine Probleme bei eigener Schutzmasken-Auslieferung

Laut Bundesgesundheitsministerium wurden seit Anfang März 500 Millionen Schutzmasken für Praxen und Kliniken beschafft.

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Das Bundesgesundheitsministerium hat nach eigenen Angaben genügend Schutzausrüstung geordert. Falls Ärzte über Mängel klagten, lägen die Gründe andernorts.

Das Bundesgesundheitsministerium hat nach eigenen Angaben genügend Schutzausrüstung geordert. Falls Ärzte über Mängel klagten, lägen die Gründe andernorts.

© Ole Spata/dpa

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat Berichte über Verzögerungen bei der Auslieferung von Schutzausrüstung in der Corona-Krise zurückgewiesen. Falls Ärzte über Ausrüstungsmängel klagten, liege das nicht an fehlenden Lieferungen des Ministeriums, teilte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mit.

Kassenärztliche Vereinigungen und Länder seien durch das Ministerium bislang mit etwa 400 Millionen Masken versorgt worden. „Einige haben deshalb bereits darum gebeten, die Maskenlieferungen zu stoppen.“ Für die Auslieferung an Praxen und Krankenhäuser seien Länder und Kassenärztliche Vereinigungen verantwortlich.

130 Millionen Masken in Qualitätskontrolle

Seit Anfang März hat der Bund nach Angaben des Ministeriums mehr als 500 Millionen Schutzmasken und 100 Millionen Einmalhandschuhe beschafft. Knapp 130 Millionen Schutzmasken befänden sich „in der Qualitätskontrolle“.

Es habe sich gezeigt, dass etwa 20 Prozent, also ein Fünftel der gelieferten Ware, mangelhaft gewesen sei, weswegen es einen „sorgfältigen, dreistufigen Qualitätssicherungsprozess“ gebe. „Dieser Prozess ist sehr zeitintensiv, aber zwingend erforderlich.“

Probleme bei der Bezahlung

Logistische Probleme gebe es bei der Auszahlung an die Lieferanten der Ausrüstung, hieß es weiter – „weitgehend infolge der notwendigen Mengen – , vor allem aber der Qualitätsprüfung der angelieferten Waren“. Häufig fehlten auch Lieferscheine, TÜV-Protokolle oder die Rechnungen seien fehlerhaft.

Der Bund zahle aber nach einer Mengenkontrolle bis zur Hälfte des vereinbarten Preises. „Wenn das Ergebnis der Qualitätskontrolle vorliegt, wird der restliche Betrag überwiesen.“ Die genaue Zahl der Lieferanten, bei denen es zu Auszahlungsverzögerungen kam, könne derzeit nicht genannt werden. (dpa)

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