Kommentar zu Wunderheilern

Mutiges Urteil

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Verzweiflung ist selten ein guter Ratgeber. Menschen lassen ein Vermögen im nächstbesten Kaufhaus, versumpfen vor dem Fernseher. Oder sie stopfen sich mit Süßigkeiten voll, versinken im Alkohol, springen von einer Brücke. Vielleicht sprechen sie aber auch mit Freunden, brechen zu einer letzten Reise auf, lesen ein Buch, hören Musik.

Schnell sind wir mit Wertungen bei der Hand. Erlaubt aber ist dies alles, in einem freien Land. Bei kranken Menschen sollte dies auch für den Besuch bei einem "Wunderheiler" gelten, meint nun das Amtsgericht Gießen. Gerade das fällt schwer zu akzeptieren.

Aber auch hier gilt, dass jeder Mensch frei ist und letztlich auch selbst am besten beurteilen kann, was gerade gut tut. Rümpfende Nasen helfen den Menschen hier ebenso wenig weiter eine Kriminalisierung derer, die solche Dienste anbieten.

Unter zwei Bedingungen: dass der Heiler niemandem Lügen über seine Kräfte und Erfolge auftischt. Und dass er niemanden davon abhält, sondern eher vielleicht sogar dazu ermutigt, auch einen richtigen Arzt aufzusuchen.

Genau diese Grenzen hat das Amtsgericht Gießen gezogen. Gerade für die allerunterste Instanz ist dies ein bemerkenswert mutiges Urteil. Es ist eine zeitgemäße, es ist eine durchaus gute Entscheidung.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Berufsfreiheit: Gericht schützt Wunderheiler

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